Beantragung von Personalausweisen

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den Ablauf der Beantragung von Personalausweisen in den Bürgerämtern / Bürgerbüros der Stadt Berlin informieren.

Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage:

Wie und welche Informationen werden und wurden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang mit der Beantragung von Personalausweisen seit 1.1.2019 zur Verfügung gestellt?

Digitalcourage beantragt dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger ( u.a. hausinterne Anweisungen, Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros, Broschüren, zur Verfügung gestellte Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen, Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien sowie Verwaltungsvorschriften).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung von Personalausweisen [#207428]
Datum
29. Dezember 2020 18:25
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den Ablauf der Beantragung von Personalausweisen in den Bürgerämtern / Bürgerbüros der Stadt Berlin informieren. Wir bitten um schnellstmögliche Beantwortung der Frage: Wie und welche Informationen werden und wurden Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden in Zusammenhang mit der Beantragung von Personalausweisen seit 1.1.2019 zur Verfügung gestellt? Digitalcourage beantragt dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Mitarbeitende und Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger ( u.a. hausinterne Anweisungen, Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeitende der Bürgerbüros, Broschüren, zur Verfügung gestellte Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen, Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien sowie Verwaltungsvorschriften).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207428/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 29.12.2020. Ich möchte…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Beantragung von Personalausweisen [#207428]
Datum
4. Januar 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 29.12.2020. Ich möchte Sie zunächst um Präzisierung des Antrages bitten. Bisher ist offen, ob Sie eine Auskunftserteilung, eine Akteneinsicht oder beides erstreben. Auskunftserteilung und -einsicht sind jeweils gesondert gebührenpflichtig. Zudem möchte ich in Erfahrung bringen, ob Sie den Antrag inhaltlich in seiner derzeitigen, umfassenden Ausgestaltung fortbestehen lassen oder eine thematische Eingrenzung vornehmen wollen. Die Reichweite des Antrages wird sich auf den entstehenden Verwaltungsaufwand und damit auch auf die Gebührenfolge auswirken. In seiner derzeitigen Gestalt wird eine vollständige Sichtung des relevanten Aktenbestandes ab 01.01.2019 erforderlich werden. Für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht, ist gemäß Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung ein Gebührenrahmen von 250 € bis 500 € vorgesehen. Für die Anfertigung von Fotokopien im Zusammenhang mit der Akteneinsicht oder -auskunft wird je Fotokopie eine Gebühr von 0,15 € fällig. Nur vorsorglich weise ich darauf hin, dass personalausweisrechtliche Rechtsgrundlagen nicht dem Begriff der amtlichen Information nach § 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz unterfallen, da diese hier nicht aufgezeichnet werden. Sie sind auf www.gesetze-im-internet.de<http://www.gesetze-im-internet.de> einzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen und Rückfragen in Ihrem Schreiben vom 4. Januar 20…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantragung von Personalausweisen [#207428]
Datum
7. Januar 2021 10:12
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen und Rückfragen in Ihrem Schreiben vom 4. Januar 2021. Wir streben eine Akteneinsicht im genannten Umfang an. Die gegebenenfalls anfallenden Gebühren nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung haben wir zur Kenntnis genommen. Wir bitten aus Zeit- und Kostengründen sowie aus Gründen des Umweltschutzes und des Arbeitsaufwandes um elektronische Übermittlung der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207428/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihren Antrag als auf Erteilung einer elektronischen Aktenauskunft nach…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Beantragung von Personalausweisen [#207428]
Datum
7. Januar 2021 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihren Antrag als auf Erteilung einer elektronischen Aktenauskunft nach § 13 Abs. 3 Fall 3 IFG gerichtet. Zwar erklären Sie wörtlich, Sie begehrten eine Akteneinsicht. Diese würde nach § 13 Abs. 2 IFG in der öffentlichen Stelle, also im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stattfinden. Da Sie aber im Folgenden die elektronische Übersendung der Unterlagen verlangen, lege ich Ihren Antrag wie beschrieben aus. Ich werde nunmehr die Zulässigkeit und den Umfang des Antrages i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 2 IFG prüfen Ihnen nach Abschluss der Prüfung die Entscheidung gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 IFG mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr IFG-Antrag zur Beantwortung von Personalausweisen [#207428] Sehr Antragsteller/in Ihr beigefügter, an die Sen…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr IFG-Antrag zur Beantwortung von Personalausweisen [#207428]
Datum
23. März 2021 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihr beigefügter, an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegebener IFG-Antrag wurde hier geprüft. Für die Verzögerung bei der Bearbeitung bitte ich um Entschuldigung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport selbst stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Bürgerämter keine Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung. Die Berliner Bürgerämter stellen ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern gegebenenfalls die von Ihnen erwähnten Informationen zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gibt auf ihrer Internetseite Berliner Bürgerinnen und Bürgern lediglich erste, sehr allgemeine Hinweise zu den Berliner Bürgerämtern. Die Internet-Seite ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.berlin.de/moderne-verwalt... Soweit sich Berlinerinnen und Berliner gelegentlich direkt an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wenden, um weiterführende Informationen zu erhalten oder Personalausweise zu beantragen, werden sie an die Berliner Bürgerämter verwiesen. Da diese "Verweise" nicht vorgangsrelevant sind, werden sie hier nicht veraktet. Vor diesem Hintergrund ist es beabsichtigt, Ihren IFG-Antrag, soweit er sich auf Informationen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter und auf Informationen an Bürgerinnen und Bürger bezieht, an die Berliner Bezirksämter abzugeben. Im Hinblick auf den erheblichen zwölffachen Arbeitsaufwand, der ohnehin sehr hohen Arbeitsbelastung der Berliner Bürgerämter und den mit den IFG-Anträgen verbundenen zwölffachen Kosten bitte ich Sie, eine Beschränkung Ihres Antrags auf ausgewählte Bezirksämter zu prüfen und zudem die von Ihnen benötigten weiteren Informationen, wenn möglich, zu konkretisieren. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie dieser Empfehlung folgen und auf welche Bezirksämter/Informationen Sie Ihren IFG-Antrag gegebenenfalls beschränken. Nach Ihrer Rückmeldung würde ich den Antrag dementsprechend abgeben. Bezüglich der von Ihnen zugleich erbetenen Mitteilung von Rechtsgrundlagen weise ich auf folgende Rechtsgrundlagen hin: Personalausweisgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/pa... Personalausweisgebührenverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/pa... Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/pa... Personalausweisverwaltungsvorschrift http://www.verwaltungsvorschriften-im... Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben https://gesetze.berlin.de/bsbe/docume... Zudem hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Handbuch für Personalausweisbehörden herausgegeben. Das Handbuch ist unter folgendem Link auch für Bürgerinnen und Bürger abrufbar: https://docplayer.org/110314412-Der-p... Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt Bürgerinnen und Bürgern zudem eine Vielzahl weiterer Informationen rund um die Beantragung von Personalausweisen auf den folgenden Internetseiten zur Verfügung: https://docplayer.org/search/?q=perso... https://www.personalausweisportal.de/<https://www.personalausweisportal.de/...> Ich hoffe, dass mit diesen Informationen bereits ein wesentlicher Teil Ihres Informationsbedarfs gedeckt ist und bitte um Mitteilung, ob Sie den übrigen Teil Ihres IFG-Antrags wie vorgeschlagen beschränken bzw. konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen