Sehr
Antragsteller/in
Ihr beigefügter, an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegebener IFG-Antrag wurde hier geprüft. Für die Verzögerung bei der Bearbeitung bitte ich um Entschuldigung.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport selbst stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Bürgerämter keine Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung von Personalausweisen zur Verfügung. Die Berliner Bürgerämter stellen ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern gegebenenfalls die von Ihnen erwähnten Informationen zur Verfügung.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gibt auf ihrer Internetseite Berliner Bürgerinnen und Bürgern lediglich erste, sehr allgemeine Hinweise zu den Berliner Bürgerämtern. Die Internet-Seite ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/moderne-verwalt...
Soweit sich Berlinerinnen und Berliner gelegentlich direkt an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wenden, um weiterführende Informationen zu erhalten oder Personalausweise zu beantragen, werden sie an die Berliner Bürgerämter verwiesen. Da diese "Verweise" nicht vorgangsrelevant sind, werden sie hier nicht veraktet.
Vor diesem Hintergrund ist es beabsichtigt, Ihren IFG-Antrag, soweit er sich auf Informationen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter und auf Informationen an Bürgerinnen und Bürger bezieht, an die Berliner Bezirksämter abzugeben. Im Hinblick auf den erheblichen zwölffachen Arbeitsaufwand, der ohnehin sehr hohen Arbeitsbelastung der Berliner Bürgerämter und den mit den IFG-Anträgen verbundenen zwölffachen Kosten bitte ich Sie, eine Beschränkung Ihres Antrags auf ausgewählte Bezirksämter zu prüfen und zudem die von Ihnen benötigten weiteren Informationen, wenn möglich, zu konkretisieren. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie dieser Empfehlung folgen und auf welche Bezirksämter/Informationen Sie Ihren IFG-Antrag gegebenenfalls beschränken. Nach Ihrer Rückmeldung würde ich den Antrag dementsprechend abgeben.
Bezüglich der von Ihnen zugleich erbetenen Mitteilung von Rechtsgrundlagen weise ich auf folgende Rechtsgrundlagen hin:
Personalausweisgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/pa...
Personalausweisgebührenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/pa...
Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/pa...
Personalausweisverwaltungsvorschrift
http://www.verwaltungsvorschriften-im...
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben
https://gesetze.berlin.de/bsbe/docume...
Zudem hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Handbuch für Personalausweisbehörden herausgegeben. Das Handbuch ist unter folgendem Link auch für Bürgerinnen und Bürger abrufbar:
https://docplayer.org/110314412-Der-p...
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt Bürgerinnen und Bürgern zudem eine Vielzahl weiterer Informationen rund um die Beantragung von Personalausweisen auf den folgenden Internetseiten zur Verfügung:
https://docplayer.org/search/?q=perso...
https://www.personalausweisportal.de/<
https://www.personalausweisportal.de/...>
Ich hoffe, dass mit diesen Informationen bereits ein wesentlicher Teil Ihres Informationsbedarfs gedeckt ist und bitte um Mitteilung, ob Sie den übrigen Teil Ihres IFG-Antrags wie vorgeschlagen beschränken bzw. konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen