Beantwortung Anfragen über das Portal "Fragdenstaat.de"
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
warum beantworten Sie keine Anfragen, welche über das Internetportal "FragdenStaat.de" versendet werden? Auch die Nachfragen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg werden von Ihnen ignoriert.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. August 2016
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29. September 2016
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