Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189]

In der Anfrage [#150189] (https://fragdenstaat.de/anfrage/2018-inobhutnahmen-ohne-ruckfuhrung-mit-uberfuhrung-in-dauerpflege/#nachricht-385413)
benannte das Familienministerium ihre Behörde als zuständig für die Frage 10) der folgenden Anfrage:
1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme durch Gerichte sind im Jahr 2018 ohne Rückführung, direkt nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden?
2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen?
3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet?
4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf?
5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen?
6) Wie hoch ist der prozentige Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft?
7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr?
8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts?
10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative).

Ich übergebe daher die Beantwortung der Frage 10) in Ihre Zuständigkeit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Anfrage [#15…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951]
Datum
2. Juli 2019 10:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anfrage [#150189] (https://fragdenstaat.de/anfrage/2018-inobhutnahmen-ohne-ruckfuhrung-mit-uberfuhrung-in-dauerpflege/#nachricht-385413) benannte das Familienministerium ihre Behörde als zuständig für die Frage 10) der folgenden Anfrage: 1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme durch Gerichte sind im Jahr 2018 ohne Rückführung, direkt nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden? 2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen? 3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet? 4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf? 5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen? 6) Wie hoch ist der prozentige Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft? 7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr? 8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen? 9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts? 10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9). (https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative). Ich übergebe daher die Beantwortung der Frage 10) in Ihre Zuständigkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Juli 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranf…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002]
Datum
23. Juli 2019 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Juli 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten zu Punkt 10 um Prüfung und Bewertungen von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es daher verwehrt, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen oder gerichtliche Entscheidungen - sei es zustimmend oder kritisch - zu würdigen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich zu Ihrer E-Mail inhaltlich nicht Stellung nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Unter welchen Aktenzeichen führen Sie diese Bürgeranfrage? Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
29. Juli 2019 20:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Unter welchen Aktenzeichen führen Sie diese Bürgeranfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird unter dem Geschäftszeichen 1403 II - Z5 2969/2019 geführt. Mit fr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
30. Juli 2019 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird unter dem Geschäftszeichen 1403 II - Z5 2969/2019 geführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte übermitteln Sie die interne Kommunikation zum Geschäftszeichen 1403 II - Z5 29…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
30. Juli 2019 08:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte übermitteln Sie die interne Kommunikation zum Geschäftszeichen 1403 II - Z5 2969/2019 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 658/2019 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag vom 30. Juli 2019 - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
31. Juli 2019 14:12
Status
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 658/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 30. Juli 2019 bitten Sie um Übermittlung der "interne[n] Kommunikation zum Geschäftszeichen 1403 II - Z5 2969/2019". Ich behandle Ihr Ersuchen als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), denn es ist auf Zugang zu im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorhandenen amtlichen Informationen gerichtet. Der von Ihnen in Bezug genommene Vorgang betrifft Ihre an das BMJV gerichtete Anfrage vom 2. Juli 2019, die interne Klärung der Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Anfrage sowie die Antwort auf Ihre Anfrage in Form einer E-Mail vom 23. Juli 2019. In der Anlage sind die von Ihnen erbetenen Dokumente beigefügt. Eine Gebühr wird für den Informationszugang nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 30. Juli 2019 - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
31. Juli 2019 17:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Kann ich davon ausgehen das Sie die Antwort auf das Bürgerbegehren elektronisch über…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 30. Juli 2019 - Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189] [#153951] - BMJV-ID: [12559002] [#153951]
Datum
31. August 2019 19:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Kann ich davon ausgehen das Sie die Antwort auf das Bürgerbegehren elektronisch übermitteln? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente