Beantwortung der Frage 10) in der Anfrage an das Familienministerium [#150189]
In der Anfrage [#150189] (https://fragdenstaat.de/anfrage/2018-inobhutnahmen-ohne-ruckfuhrung-mit-uberfuhrung-in-dauerpflege/#nachricht-385413)
benannte das Familienministerium ihre Behörde als zuständig für die Frage 10) der folgenden Anfrage:
1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme durch Gerichte sind im Jahr 2018 ohne Rückführung, direkt nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden?
2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen?
3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet?
4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf?
5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen?
6) Wie hoch ist der prozentige Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft?
7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr?
8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts?
10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative).
Ich übergebe daher die Beantwortung der Frage 10) in Ihre Zuständigkeit.
Information nicht vorhanden
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Datum2. Juli 2019
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6. August 2019
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