Beantwortung von Anfrage nach dem HmbTG
BürgerInnenanfrage
Anfrage zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Behörde begründet in sehr vielen Fällen die Verlängerung der gesetzlichen Beantwortungsfrist von einem Monat in letzter Zeit sehr häufig damit, dass angeblich eine hohe Zahl von Anfragen nach dem HmbTG eingehen würden. Grundsätzlich ist eine Behörde verpflichtet, für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, wozu auch die Wahrnehmung der Belange nach dem HmbTG im eigenen Bereich zählt, Vorsorge zu treffen und so dem Gesetzesvollzug Sorge zu tragen.
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zu beantworten:
1. Wie ist die Entwicklung von Anfragen nach dem HmbTG im Bereich Ihrer Behörde seit 2012?
2. Wie erfolgt die organisatorische und prozessuale Beantwortung der Anfragen nach dem HmbTG, dem UIG und dem VIG im Bereich Ihrer Behörde?
3. Wieviele VZÄ sind durch die Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG bei SK-ITD gebunden?
4. Wieviele externe Ressourcen sind für die Beantwortung eingesetzt und welche Kosten sind dadurch der FHH in 2021 entstanden?
5. Wären die Aufwände verringerbar durch effizientere Abläufe und digitale Prozesse?
6. Wie hat sich das Anfrageaufkommen entwickelt?
7. Wie lange dauert die Beantwortung im Durchschnitt und wieso ist es ggf. nicht möglich, die gesetzliche Antwortfrist einzuhalten?
8. Welche Beanstandungen hat der HmbBfDI bislang gegenüber SK-ITD im Rahmen der Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG vorgenommen?
9. Wer ist organisatorisch für die Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG, dem UIG und dem VIG im Bereich Ihrer Behörde verantwortlich?
Ausschlussgründe für die Beantwortung einer BürgerInnenanfrage liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. September 2021
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15. Oktober 2021
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