Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bürgeranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren

nach welchem Verfahren werden im Bundestag die Akten zu Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG geführt? Besteht hier eine elektronische Aktenführung oder werden diese Akten physische geführt? Welches System verwendet der Deutsche Bundestag zur Verwaltung der Akten, u.a. zur Terminvorlage, Registrierung und Archivierung sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Referaten der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage Sehr geehrteAntragsteller/in nach welchem Verfahren werden im Bundestag die Akten zu Anfra…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#152491]
Datum
25. Juni 2019 18:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage Sehr geehrteAntragsteller/in nach welchem Verfahren werden im Bundestag die Akten zu Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG geführt? Besteht hier eine elektronische Aktenführung oder werden diese Akten physische geführt? Welches System verwendet der Deutsche Bundestag zur Verwaltung der Akten, u.a. zur Terminvorlage, Registrierung und Archivierung sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Referaten der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10059127] Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG
Datum
1. Juli 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Bei Fragen zur Aktenführung im Bundestag wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung des Deutschen Bundestag. Das Auswärtige Amt kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich meinte das Auswärtige Amt, bei der Verwendung "Deutscher Bundestag" ha…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10059127] Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#152491]
Datum
1. Juli 2019 18:23
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich meinte das Auswärtige Amt, bei der Verwendung "Deutscher Bundestag" handelt es sich um einen Schreibfehler. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG“ vom 25.06…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10059127] Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#152491]
Datum
27. Juli 2019 09:48
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG“ vom 25.06.2019 (#152491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Ihren Antra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10059127] Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG [#15249 [...]
Datum
2. August 2019 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, aber dennoch Bürgeranfrage genannt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Im Auswärtigen Amt ist die Papierakte derzeit noch die führende Akte, wenngleich in einzelnen Arbeitseinheiten die elektronische Akte pilotiert wird. Die analoge Schriftgutverwaltung - u. a. Wiedervorlage und Registrierung - innerhalb der Registraturen wird durch elektronische Hilfsmittel unterstützt. Die Verwaltung der archivierten Papierakten geschieht im Politischen Archiv mit Hilfe des Archivfachinformationssystems AUGIAS. Akten zu Anfragen nach dem IFG, UIG und VIG werden nach den Regelungen zur Schriftgutbehandlung und- verwaltung geführt. Die Aktenführung erfolgt mittels Papierakten. Mit freundlichen Grüßen