Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG

Anfrage an: Bundeskanzleramt

BürgerInnen-Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskanzleramt bekommt eine Vielzahl von Anfragen nach dem IFG und - etwas weniger - nach dem UIG. Ich bitte um Information im Rahmen einer BürgerInnnen-Anfrage, wie diese Anfragen bearbeitet und verwaltet werden.
Insbesondere interessiert mich hierbei, welche IT-gestützten Verfahren das Bundeskanzleramt nutzt, um die Anfragen zu erfassen, die Fristen zu überwachen und die beteiligten Stellen im Hause einzubeziehen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
BürgerInnen-Anfrage Sehr << Anrede >> das Bundeskanzleramt bekommt eine Vielzahl von Anfragen nach…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG [#181143]
Datum
23. Februar 2020 10:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
BürgerInnen-Anfrage Sehr << Anrede >> das Bundeskanzleramt bekommt eine Vielzahl von Anfragen nach dem IFG und - etwas weniger - nach dem UIG. Ich bitte um Information im Rahmen einer BürgerInnnen-Anfrage, wie diese Anfragen bearbeitet und verwaltet werden. Insbesondere interessiert mich hierbei, welche IT-gestützten Verfahren das Bundeskanzleramt nutzt, um die Anfragen zu erfassen, die Fristen zu überwachen und die beteiligten Stellen im Hause einzubeziehen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ [#181143] [#181143]
Datum
26. März 2020 22:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181143/auth/61c05b27bd7e25535eb32e2b7be6d623a34d77ab/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundeskanzleramt nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 181143.pdf Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0164 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ [#181143] [#181143]
Datum
27. März 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0164 Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Wie Sie in Ihrer E-Mail an das Bundeskanzleramt richtigerweise angegeben haben, haben Sie sich mittels einer Bürgeranfrage an dieses gewandt. Leider ist mir daher eine Vermittlung nicht möglich, da sich meine gesetzlichen Befugnisse nur auf das Informationsfreiheitsgesetz und somit entsprechende Anträge hiernach erstrecken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ [#181143] [#181143]
Datum
1. April 2020 07:53
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ vom 23.02.2020 (#181143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
Bundeskanzleramt
K-200 840/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vo…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-200 840/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
8. April 2020 20:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar 2020. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Bundeskanzleramt nimmt zu internen Verwaltungsabläufen nicht Stellung. Auch zu Fragen der im Bundeskanzleramt eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie nimmt das Bundeskanzleramt nicht Stellung. Diese Informationen könnten die Durchführung von IT-Angriffen ermöglichen oder erleichtern. Hierunter fallen insbesondere Angaben zu Herstellern, Produktbezeichnungen, Versionsständen, Einstellungen und solche, die typischerweise Netzplänen zu entnehmen sind. Dies gilt auch, wenn diese erst in Kombination mit weiteren Informationen tatsächlich für IT-Angriffe genutzt werden könnten, da sonst Fragen aufgeteilt oder mit Informationen, die auf anderem Weg erlangt wurden, kombiniert werden könnten. Der Einsatzzweck des in Frage stehenden Produkts ist dabei unerheblich, denn möglicherweise vorhandene Schwachstellen könnten als „Sprungbrett“ genutzt werden, um weitere Systeme anzugreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
25-735/001 II#0164 [#181143] Sehr << Anrede >> das Bundeskanzleramt gibt in seiner Email vom 8. April…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
25-735/001 II#0164 [#181143]
Datum
9. April 2020 17:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Bundeskanzleramt gibt in seiner Email vom 8. April 2020 an: "Das Bundeskanzleramt nimmt zu internen Verwaltungsabläufen nicht Stellung. Auch zu Fragen der im Bundeskanzleramt eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie nimmt das Bundeskanzleramt nicht Stellung." Inwieweit ist ein solches Verhalten mit der Informationspflicht der Behörden vereinbar. Sollte eine Anfrage nach dem IFG gestellt werden, dürfte die Behörde derart pauschaliert eine Informationsanfrage ablehnen, da letztlich alles einen "internen Verwaltungsablauf" besitzt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftsz…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143]
Datum
14. April 2020 16:18
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0164 Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre weitere E-Mail, mit der Sie sich nach dem hypothetischen Fall einer Antragstellung nach dem IFG erkundigen. Sofern ein IFG-Antrag, also ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen, an eine Behörde gerichtet wird, ist dieser in der Regel durch einen Verwaltungsakt zu bescheiden, der zu begründen ist. Sofern dem beantragten Informationszugang Ausschlussgründe nach dem IFG entgegenstünden, wäre also auch diese Ablehnung zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung vo…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143]
Datum
24. April 2020 10:39
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG und UIG“ vom 23.02.2020 (#181143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Besteht für ein…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 25-735/001 II#0164 [#181143]
Datum
24. April 2020 14:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Besteht für eine Behörde wie dem Bundeskanzleramt die Möglichkeit, meine Bürger*Innenanfrage zwangsweise als IFG-Anfrage zu behandeln, obwohl ich dies explizit ausgeschlossen habe und auch nicht auf die Herausgabe von Dokumenten abziele, sondern um eine reine Information bitte. Ich bitte, sich hier einzuschalten. Das Bundeskanzleramt hat genau dies gemacht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: AW: 25-735/001 II#0164 [#181143] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschä…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: 25-735/001 II#0164 [#181143]
Datum
27. April 2020 10:22
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-735/001 II#0164 Sehr Antragsteller/in ich kann nicht erkennen, dass das Bundeskanzleramt Ihre Anfrage "zwangsweise als IFG-Anfrage" behandelt hätte. Auf die Beantwortung einer Bürgeranfrage besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Darüber hinaus möchte ich ergänzend darauf hinweisen, das nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, grundsätzlich nicht zu beantworten sind. Im Übrigen verweise ich auf meine E-Mail vom 27. März 2020. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
K-200 840/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#181143] Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 8. Ap…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
K-200 840/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#181143]
Datum
2. Mai 2020 19:30
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 8. April 2020 verwundert mich. Meine Anfrage berührt keine IT-Sicherheitsrelevanten Fragen. Die Angabe des Produktes bzw. des Verfahrens mag IT-gestützt sein, aber die Angabe würde keine Aussagen zu relevanten und angriffsgefährdeten Bereichen betreffen. Zumal andere Behörden hier ohne Probleme diese Frage beantworten. Ich darf daher um Beantwortung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181143/upload/cb3d28f3ecd37b38fe53c92a0c7c4a0a8c2b95cf/