Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 29. Mai 2020 - 8 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Ich bitte um Information zu dem augenblicklichen Stand der Bearbeitung von Anträgen beim Institut für Arzneimittel hinsichtlich der Gewährung bzw. Genehmigung zum Erhalt einer tödlich wirkenden Medikation gem. dem Urteil des BVerwG (Az: 3 C 19.15).
Korrespondenz
-
Frist – 29.05.2020
- 25. Apr 2020
- Jun 2020
- Jul 2020
- Sep 2020
- Okt 2020
- 06. Dez 2020
- Von
- Rainer H. Kühne
- Betreff
- Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 25. April 2020 10:20
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 28. April 2020 13:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
- Anfragesteller/in Am 1. Mai 2020 13:59:
-
Es wäre arg verfrüht , jetzt schon eine abschließende Stellungnahme bzw. Information zu erwarten. Stichhaltige und sachgerechte Information fordert notwendigen … Alles lesen
Es wäre arg verfrüht , jetzt schon eine abschließende Stellungnahme bzw. Information zu erwarten. Stichhaltige und sachgerechte Information fordert notwendigen Zeitaufwand und Mühewaltung. Sorgen bereitet mir aber dennoch die Verzögerung durch Ausfall von technischen Gegebenheiten meinerseits, denn der Tatsachensachverhalt, der zu dieser Anfrage drängt, weist einmal mehr zu einem merkwürdigen Verständnis von Transparenz und besonders ausgeprägtem Obrigkeitsverhalten, das sowohl Mandatsträgern wie auch Berufenen aus ihrer Amtsführung und Wahrnehmung dienstlicher Pflichten eine Interpretation zu erlauben scheint, die nicht vereinbar sein kann mit dem Konsens, dem wiralle verpflichtet sein müssen:
Die >>>FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG <<< setzt die NORM der RECHTSSTAATLICHKEIT in das Spannungsfeld der GRUNDRECHTE zwischen Art. 1 und Art. 20 bewusst nicht in die Beliebigkeit staatsbürgerlicher Befindlichkeiten, sondern fordert sachliche und situationsgerechte Akzeptanz von Entscheidungen letzter Instanzen, die mit größtmöglicher Sorgfalt und auch Berücksichtigung personenbedingter Erschwernisse - über die ja wohl zu entscheiden war - mit dem Tenor mitmenschlich verpflichtender Tragfähigkeit eine Qualität absteckte, die Beweis sein kann für die wirkliche Existenz als
>>> R E C H T S S T A A T <<< !
RECHTSSTAATLICHKEIT wird nicht durch Akklamation oder ständige Bekräftigung dargestellt, sondern bildet sich nach dem GESELLSCHAFTLICHEN KONSENS ab, dessen Konstitution durch das GRUNDGESETZ als NORM zu pflegen und zu achten ist.
Rainer H. Kühne
>>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<
- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 18. Mai 2020 14:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Anfragesteller/in Am 10. Juni 2020 10:47:
-
Ich habe in dieser Nachfrage zwischenzeitlich Z W E I sachliche Kommentare geschrieben, die beide verschwunden sind ? Wie ist … Alles lesen
Ich habe in dieser Nachfrage zwischenzeitlich Z W E I sachliche Kommentare geschrieben, die beide verschwunden sind ? Wie ist das möglich ? Ist es die Thematik einer skandalösen Geschäftsführung durch den BMG JENS SPAHN ? Zweifel sind erlaubt an der RECHTSSTAATLICHKEIT der VERANTWORTUNG im Kontext zu den Konsensbindungen aus dem GRUNDGESETZ !
- Von
- Rainer H. Kühne
- Betreff
- AW: Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 15. September 2020 21:40
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- AW: Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 27. November 2020 13:26
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- Von
- Rainer H. Kühne
- Betreff
- AW: Bearbeitung von Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel von Betroffenen mit Bezug auf das Urteil des BVerwG hinsichtlich einer Genehmigung für den Erhalt einer Dosis tödlich wirkender Medikation [#185298]
- Datum
- 6. Dezember 2020 06:03
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Die Fragestellung ist entsprechend textmäßig abgehakt worden, d. h. es sind zahlenmäßig die Fälle aufgezählt. Der SKANDAL durch diese - … Alles lesen
Die Fragestellung ist entsprechend textmäßig abgehakt worden, d. h. es sind zahlenmäßig die Fälle aufgezählt. Der SKANDAL durch diese - im übrigen sehr verzögerte - Mitteilung liegt darin, dass sich in der Verweigerungshaltung des BMG Jens Spahn nichts geändert hat, nicht in der Einstellung zur RECHTSSTAATLICHKEIT, nicht zu den OBLIEGENHEITEN und VERANTWORTLICHKEITEN eines Behördenleiters, der seine Befugnisse zu Weisungen und Anordnungen gegen ein höchstrichterliches Urteil missbraucht, und - ich betone dies mit einem besonderen Akzent - bewusst und bei klarem Verstand fortgesetzt die physischen und psychische Versehrtheit mit Mitteln der STAATLICHEN GEWALT in Potenzen steigert, die nur die Betroffenen empfinden können und erleiden müssen. Der Tatbestand des Verfassungsbruchs durch aktives Agieren gegen die Rahmennorm der
FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG
setzt einen eklatanten Akzent, der in aller Schärfe deutlich und nachhaltig erkennen lässt, dass JENS SPAHN nicht für eine Ressort-Verantwortung die Sorgfalt und die Mühewaltung zu leisten bereit ist.
Ich habe nach nunmehr fast einem Jahr durch Eingaben und Stellungnahmen, u. a. auch bei der damaligen BMJV, Frau Barley mit bis zu viermaligen Aufforderungen Bewusstsein herstellen wollen. Das Ergebnis ist so ernüchternd wie niederschmetternd:
Es interessiert so gut wie keinen Bürger oder Politiker, in welchen Nöten Menschen in der Schlussphase ihres Lebens die Mißachtung ihrer Würde und die Willkür von MACHT und GEWALT zu ertragen genötigt werden.
Aus dieser Erfahrung heraus habe ich Strafantrag mit der notwendigen Begründung gestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat erst nach Mahnung den Empfang bestätigt und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft verwiesen. Die nächste Nachricht kann ich mir förmlich vorstellen.
So weit, so schlecht ....
Rainer H. Kühne
>>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<