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Bearbeitung von IFG-Anfragen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieviele MitarbeiterInnen sind im Auswärtigen Amt mit der Bearbeitung von IFG-Anfragen beschäftigt? Bitte senden Sie auch die Stellenbeschreibungen dieser MitarbeiterInnen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Meine Email lautet <<E-Mail-Adresse>>, die ebenfalls zur Beantwortung genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2017
  • Frist
    16. Januar 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von IFG-Anfragen [#25685]
Datum
13. Dezember 2017 07:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele MitarbeiterInnen sind im Auswärtigen Amt mit der Bearbeitung von IFG-Anfragen beschäftigt? Bitte senden Sie auch die Stellenbeschreibungen dieser MitarbeiterInnen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Meine Email lautet <<E-Mail-Adresse>> die ebenfalls zur Beantwortung genutzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage u.a. nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren E…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 311-2017
Datum
15. Dezember 2017 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage u.a. nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 311-2017 [#25685]
Datum
11. März 2018 10:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#25685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ [#25685]
Datum
18. März 2018 08:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25685 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bearbeitung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-722/002 II#0267 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ [#25685]
Datum
20. März 2018 16:26
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-722/002 II#0267 Sehr geehrtAntragsteller/in die Eingabe zu Ihrem Antrag beim Auswärtigen Amt (AA) habe ich erhalten. Daraufhin habe ich mich telefonisch an das AA gewandt und um eine Stellungnahme zu Ihrem Verfahren gebeten. Mir wurde mitgeteilt, dass Ihnen ein Bescheid am 05. Januar 2018 an eine Adresse in Berlin zugesandt worden sei. Die Adresse hätten Sie in einem anderen Verfahren angegeben. Die Zustellung des Bescheids sei jedoch gescheitert. Nach den mir vorliegenden Informationen ist die postalische Bescheidung nicht zu beanstanden, da mit Blick auf den Antragsgegenstand wohl kein Informationszugang im Sinne einer vollständig stattgebenden, einfachen Auskunft möglich war. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Zunächst darf ich, wie auch bereits das Auswärtige Amt, darauf hinweisen, das…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ [#25685]
Datum
20. März 2018 19:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Zunächst darf ich, wie auch bereits das Auswärtige Amt, darauf hinweisen, dass ich keine Adresse in Berlin angegeben hatte. Weder in diesem Verfahren noch in einem anderen. Zudem verwundert mich auch der freie Umgang mit Daten, dass aus einem angeblichen anderen Verfahren diese einfach „überführt“ werden. Ich darf hier auch um eine Stellungnahme als Datenschutzbeauftragte des Bundes bitten. Desweiteren ist es mir nicht nachvollziehbar, wieso die Auskunft, wieviele Mitarbeiter mit IFG-Anfragen befasst sind und die Stellenbeschreibung hierzu zuzusenden es sich um eine besonders schwierige Frage handeln soll. Insofern darf ich um Erläuterung und Zusendung der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in da sich die von Ihnen angegebene postalische Adresse in allen gestellten Anfragen als…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 311-2017
Datum
22. März 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da sich die von Ihnen angegebene postalische Adresse in allen gestellten Anfragen als für Sie nicht gültig und zustellungsfähig erwiesen hat, wurde die weitere Bearbeitung eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in noch einmal und zum mitschreiben: ich habe Ihnen nie eine Adresse gesandt. Ich denke…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 311-2017 [#25685]
Datum
22. März 2018 20:23
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in noch einmal und zum mitschreiben: ich habe Ihnen nie eine Adresse gesandt. Ich denke, dass eine EInstellung nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Also warte ich auf die Zulieferung. Oder haben Sie etwas zu verheimlichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 311-2017 [#25685]
Datum
31. März 2018 19:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#25685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in entgegen Ihrer Auffassung haben Sie uns in allen o.g. IFG-Anfragen eine postalische A…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 292-2017, 311-2017, 335-2017 und 340-2017
Datum
10. April 2018 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in entgegen Ihrer Auffassung haben Sie uns in allen o.g. IFG-Anfragen eine postalische Adresse angegeben, nämlich: Oranienstr. 198 Friedrichshain Kreuzberg 10999 Berlin Zu Ihrer Information habe ich Ihnen einen Ihrer IFG-Anträge vom 13.12.2017, in dem Sie uns diese Adresse mitgeteilt haben, nochmals beigefügt. Diese Anschrift hat sich als nicht gültig und nicht zustellungsfähig erwiesen. An Sie gerichtete Schreiben kamen mit dem Postvermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag treten Sie in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen Ihnen und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit des Auswärtigen Amts (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer gültigen und zustellungsfähigen Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG. Bearbeitung von IFG-Anfragen, Vg. Nr.: 292-2017, 311-2017, 335-2017 und 340-2017 [#25685]
Datum
21. April 2018 10:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#25685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Mai 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wieso ist die Angabe der Zahl der Mitarbeiter und die Zusendung der Stellenbeschreib…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ [#25685]
Datum
6. Mai 2018 12:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wieso ist die Angabe der Zahl der Mitarbeiter und die Zusendung der Stellenbeschreibungen datenschutzrechtlich relevant? Es handelt sich hier nicht um personenbezogene Daten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Juni 2018 14:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ [#25685]
Datum
3. Juli 2018 19:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von IFG-Anfragen“ vom 13.12.2017 (#25685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.