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Bearbeitung/Aussetzung der Prüfung/Ablehnung von D-Visa

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-mir nicht herausgegebener geschwärzter Teil der Seite 10 (Bearbeitung/Aussetzung der Prüfung/Ablehnung von D-Visa) in ungeschwärzter Form, der "COVID 19 bedingten Beschränkungen der Einreise aus Drittstaaten - Anwendungshinweise für die Visastellen - " mit Stand vom 19.11.2020

Um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden, wird wie vorgenannt nur der bisher nicht herausgegebene, zuvor geschwärzte Teil herausverlangt. Eine Gebühr fällt daher nicht an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -mir nicht herausge…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Bearbeitung/Aussetzung der Prüfung/Ablehnung von D-Visa [#206548]
Datum
16. Dezember 2020 03:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-mir nicht herausgegebener geschwärzter Teil der Seite 10 (Bearbeitung/Aussetzung der Prüfung/Ablehnung von D-Visa) in ungeschwärzter Form, der "COVID 19 bedingten Beschränkungen der Einreise aus Drittstaaten - Anwendungshinweise für die Visastellen - " mit Stand vom 19.11.2020 Um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden, wird wie vorgenannt nur der bisher nicht herausgegebene, zuvor geschwärzte Teil herausverlangt. Eine Gebühr fällt daher nicht an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206548/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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