Bearbeitungszeit von BAföG Anträgen

Statistiken der durchscnittlichen Bearbeitungszeit der BAföG Anträge für Schleswig-Holstein für die Jahre 2018, 2019 und soweit vorhanden auch für 2020, d.h. vom Datum der ersten Einreichung der Unterlagen bis entweder Datum der Bewilligung oder Datum der ersten Auszahlung, sowie die Anzahl der gestellten Anträge für die jeweiligen Zeiträume.

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  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    5. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistiken der dur…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Bearbeitungszeit von BAföG Anträgen [#191991]
Datum
3. Juli 2020 12:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken der durchscnittlichen Bearbeitungszeit der BAföG Anträge für Schleswig-Holstein für die Jahre 2018, 2019 und soweit vorhanden auch für 2020, d.h. vom Datum der ersten Einreichung der Unterlagen bis entweder Datum der Bewilligung oder Datum der ersten Auszahlung, sowie die Anzahl der gestellten Anträge für die jeweiligen Zeiträume.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191991/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG; hier: IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in vom 03.07.2020 Bundesministerium für Bildung und Forsch…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
BAföG; hier: IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in vom 03.07.2020
Datum
6. Juli 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 414 -18501/94(2020) Bonn, 06.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen im Land Schleswig-Holstein vom 03.07.2020 . Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Das BMBF ist zudem für die Beantwortung Ihres Antrags nicht zuständig, da das BAföG nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes nicht vom Bund, sondern in seinem Auftrag von den Ländern ausgeführt wird, die hierzu die Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet haben. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landesministerium, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig Holstein, Postfach 7124 in 24171 Kiel. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob das Landesministerium über die gewünschten Angaben verfügt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen