Bearbeitungszeit von Beihilfeanträge im Bereich des BMVg

Liegen Ihnen statistische Auswertungen über die aktuelle und die in den vergangenen Jahren benötigte Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den Wehrbereichsverwaltungen (WBV) vor?
Wenn ja:
Wie lange dauert durchschnittlich aktuell die Bearbeitung eines Beihilfeantrages in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den WBV´en?
Wie lange dauerte durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren die Bearbeitung eines Beihilfeantrages in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den WBV´en und wie hat sich die Dauer der Bearbeitung geändert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2013
  • Frist
    3. Mai 2013
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Otmar Rondot
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liegen Ihnen sta…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Otmar Rondot
Betreff
Bearbeitungszeit von Beihilfeanträge im Bereich des BMVg
Datum
1. April 2013 21:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liegen Ihnen statistische Auswertungen über die aktuelle und die in den vergangenen Jahren benötigte Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den Wehrbereichsverwaltungen (WBV) vor? Wenn ja: Wie lange dauert durchschnittlich aktuell die Bearbeitung eines Beihilfeantrages in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den WBV´en? Wie lange dauerte durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren die Bearbeitung eines Beihilfeantrages in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzw. bei den WBV´en und wie hat sich die Dauer der Bearbeitung geändert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Otmar Rondot Postanschrift Otmar Rondot << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Otmar Rondot
Bundesministerium der Verteidigung
Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg
Datum
3. Mai 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Otmar Rondot
AW: Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ru…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Otmar Rondot
Betreff
AW: Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg
Datum
5. Mai 2013 21:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ruiters, recht herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Anwort, die mir schon weiterhilft. Sie bestätigen meinen persönlichen und die Erfahrung einiger ehemaliger Kollegen, dass die Bearbeitungszeit bei der WBV Süd mit 22 Arbeitstagen auch im Vergleich zu den anderen Berarbeitungstellen im Bereich des BMVg unakzebtabel hoch ist. Ziehe ich auch noch des Bundesverwaltungsamt im Vergleich hinzu, welches für 61 Bundesbehörden in Jahr 2012 ca. 71.600 Beihilfebescheide versandt hat und dabei eine durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zum Versand des Beihilfebescheides von 5 (fünf!) Arbeitstagen benötigte, dann ist die durch die WBV´en benötigte Bearbeitungszeit im Allgemeinen schon verbesserungsfähig und die der WBV Süd mit mehr als der vierfachen Zeit schlichtweg eine Zumutung für die betroffenen Beihilfeberechtigten. Von den Ärzten werden heute in der Regeln Zahlungsfristen von zwei bis vier Kalenderwochen vorgegeben. Damit erhalten die Beihilfeberechtigten die Bescheide nach dem Zahlungstermin. Der Beihilfeberechtige muss damit finanziell in Vorleistung treten - was manchmal schon hart ist - und darüber hinaus muss er sich noch mit dem Arzt auseinandersetzen, wenn dessen Leistungen durch die Beihilfestelle nicht anerkannt werden. Auch wenn der Beihilfeberechtigte keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beihilfe in einem bestimmten Zeitraum hat, so ist meines Erachtens eine unnötig lange Bearbeitungszeit (insbesondere bei der WBV Süd) eine unangemessene Benachteiligung des Beihilfeberechtigten, der er auch nicht durch einen Wechsel der Bearbeitungstelle begegnen kann. Ich denke, dass hier die verantwortlichen Stellen unbedingt Maßnahmen ergreifen sollten, die eine angemessene Bearbeitungszeit (siehe Bundesverwaltungsamt) zukünftig sicherstellen. Mit freundlichen Grüßen Otmar Rondot Postanschrift Otmar Rondot << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Otmar Rondot
AW: Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ru…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Otmar Rondot
Betreff
AW: Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen im Bereich des BMVg
Datum
5. Mai 2013 21:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ruiters, recht herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Anwort, die mir schon weiterhilft. Sie bestätigen meinen persönlichen und die Erfahrung einiger ehemaliger Kollegen, dass die Bearbeitungszeit bei der WBV Süd mit 22 Arbeitstagen auch im Vergleich zu den anderen Berarbeitungstellen im Bereich des BMVg unakzebtabel hoch ist. Ziehe ich auch noch des Bundesverwaltungsamt im Vergleich hinzu, welches für 61 Bundesbehörden in Jahr 2012 ca. 71.600 Beihilfebescheide versandt hat und dabei eine durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zum Versand des Beihilfebescheides von 5 (fünf!) Arbeitstagen benötigte, dann ist die durch die WBV´en benötigte Bearbeitungszeit im Allgemeinen schon verbesserungsfähig und die der WBV Süd mit mehr als der vierfachen Zeit schlichtweg eine Zumutung für die betroffenen Beihilfeberechtigten. Von den Ärzten werden heute in der Regeln Zahlungsfristen von zwei bis vier Kalenderwochen vorgegeben. Damit erhalten die Beihilfeberechtigten die Bescheide nach dem Zahlungstermin. Der Beihilfeberechtige muss damit finanziell in Vorleistung treten - was manchmal schon hart ist - und darüber hinaus muss er sich noch mit dem Arzt auseinandersetzen, wenn dessen Leistungen durch die Beihilfestelle nicht anerkannt werden. Auch wenn der Beihilfeberechtigte keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beihilfe in einem bestimmten Zeitraum hat, so ist meines Erachtens eine unnötig lange Bearbeitungszeit (insbesondere bei der WBV Süd) eine unangemessene Benachteiligung des Beihilfeberechtigten, der er auch nicht durch einen Wechsel der Bearbeitungstelle begegnen kann. Ich denke, dass hier die verantwortlichen Stellen unbedingt Maßnahmen ergreifen sollten, die eine angemessene Bearbeitungszeit (siehe Bundesverwaltungsamt) zukünftig sicherstellen. Mit freundlichen Grüßen Otmar Rondot Postanschrift Otmar Rondot << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>