Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen von Bundesbeamten

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Für die Zeit ab 2017 die durchschnittliche Bearbeitungszeiten für die Beihilfeanträge von Bundesbeamten in monatlicher Stufung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Zeit ab …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen von Bundesbeamten [#58815]
Datum
20. Februar 2019 20:35
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Zeit ab 2017 die durchschnittliche Bearbeitungszeiten für die Beihilfeanträge von Bundesbeamten in monatlicher Stufung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Ihre Anfrage vom 20.02.2019, hier: Eingangsbestätigung, Az. Z I 5-i-97/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit b…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.02.2019, hier: Eingangsbestätigung, Az. Z I 5-i-97/2019
Datum
1. März 2019 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.02.2019. Diese wird unter dem Aktenzeichen Z I 5-i-97/2019 geführt. Wir werden uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
AW: Ihre Anfrage vom 20.02.2019 [#58815], Unser Az. Z I 5-i-97/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.02.2019 [#58815], Unser Az. Z I 5-i-97/2019
Datum
20. März 2019 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 20.02.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Für das Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge 14,06 Tage. Daten für das Jahr 2017 liegen leider nicht vor, da zu dieser Zeit eine Auswertung im damaligen Beihilfebearbeitungsprogramm nicht möglich war. Eine Angabe nach monatlicher Stufung ist leider nicht möglich, da die 14,06 Tage ein Mischwert aus unterschiedlichen Beihilfebearbeitungsprogrammen sind und die Daten aus einem der Programme nicht monatsweise vorliegen. Insofern bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine genauere Auskunft erteilen können. Mit freundlichen Grüßen