Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes

alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium/Amt vom 1. Januar 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat.

Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht oder Liste der jeweiligen Umfragen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Fragestellun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes [#245767]
Datum
7. April 2022 10:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium/Amt vom 1. Januar 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat. Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht oder Liste der jeweiligen Umfragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 245767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245767/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schattleitner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes [#245767]
Datum
7. April 2022 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes[#245767]
Datum
6. Mai 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schattleitner, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schattleitner, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Eine Übersicht von beauftr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes [#245767]
Datum
16. Mai 2022 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
1,2 MB
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2,9 KB


Sehr geehrter Herr Schattleitner, ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Eine Übersicht von beauftragten Meinungsumfragen können Sie der beigefügten Bundestags-Drucksache entnehmen. Eine Zusammenstellung und Zugänglichmachung aller Unterlagen zu diesen Umfragen würde voraussichtlich erheblichen Aufwand erfordern, so dass eine Bearbeitung gebührenpflichtig wäre. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Insbesondere sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den betroffenen Unternehmen schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch ihre Belange Dritter berührt und schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf mindestens zwei Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf mindestens zwei Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 210 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Wegen der Betroffenheit von Rechten Dritter ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen,