Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 7. April 2022, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice
fragdenstaat.de
Sehr geehrter Herr Schattleitner,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. April 2022 (siehe unten) in der Sie um Auskunft über Fragestellungen, Ergebnisse und sonstige Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hat. Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen gerne.
Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem nach dem UIG. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem IFG gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Auch der Zugang zu Umweltinformationen ist von hoher Bedeutung. Dieser ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich.
Zu den von Ihnen angesprochenen demoskopischen Untersuchungen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Forschungs-Vorhaben "Gesellschaftliche Akzeptanz von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen II - segment-spezifische Analysen und zielgerichteter Instrumentenmix" im November 2021 begonnen hat und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 auf der Webseite des Bundesministeriums veröffentlicht wird. Hintergrund dieses Vorhabens ist, dass die sozial-ökologische Transformation hin zu einer nachhaltigen und fossilfreien Gesellschaft innerhalb der planetaren Grenzen für die Bürgerinnen und Bürger große Veränderungen ihrer Lebens- und Wirtschaftsweise bedeuten. Erforscht werden soll die Akzeptanz und die Einstellung von bestimmten gesellschaftlichen Milieus. Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Umwelt-, Klima- und Energiepolitikmaßnahmen bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Milieus zu gewinnen, die besonders stark von der ökologischen Transformation betroffen sind oder mit Blick auf die noch zu gehenden Schritte betroffen sein werden.
Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen