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Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes

alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium/Amt vom 1. Januar 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat.

Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht oder Liste der jeweiligen Umfragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Christoph Schattleitner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Fragestellun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Schattleitner
Betreff
Beauftragte Meinungsumfragen des Bundes [#245768]
Datum
7. April 2022 10:06
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Fragestellungen, Ergebnisse und sonstigen Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen (insbesondere Meinungs- und Wahlumfragen), die Ihr Ministerium/Amt vom 1. Januar 2021 bis heute in Auftrag gegeben hat. Falls vorhanden, freue ich mich auch über eine Übersicht oder Liste der jeweiligen Umfragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner Anfragenr: 245768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245768/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schattleitner

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antwort BMUV auf Anfrage Beauftragung Meinungsumfragen des Bundes (#245768) Betreff: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort BMUV auf Anfrage Beauftragung Meinungsumfragen des Bundes (#245768)
Datum
9. Mai 2022 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 7. April 2022, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Schattleitner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. April 2022 (siehe unten) in der Sie um Auskunft über Fragestellungen, Ergebnisse und sonstige Schriftstücke von demoskopischen Untersuchungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hat. Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen gerne. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem nach dem UIG. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem IFG gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Auch der Zugang zu Umweltinformationen ist von hoher Bedeutung. Dieser ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Zu den von Ihnen angesprochenen demoskopischen Untersuchungen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Forschungs-Vorhaben "Gesellschaftliche Akzeptanz von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen II - segment-spezifische Analysen und zielgerichteter Instrumentenmix" im November 2021 begonnen hat und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 auf der Webseite des Bundesministeriums veröffentlicht wird. Hintergrund dieses Vorhabens ist, dass die sozial-ökologische Transformation hin zu einer nachhaltigen und fossilfreien Gesellschaft innerhalb der planetaren Grenzen für die Bürgerinnen und Bürger große Veränderungen ihrer Lebens- und Wirtschaftsweise bedeuten. Erforscht werden soll die Akzeptanz und die Einstellung von bestimmten gesellschaftlichen Milieus. Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Umwelt-, Klima- und Energiepolitikmaßnahmen bei unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Milieus zu gewinnen, die besonders stark von der ökologischen Transformation betroffen sind oder mit Blick auf die noch zu gehenden Schritte betroffen sein werden. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen