Beauftragung eines neuen Testzentrums

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Ist es noch möglich einen Testzentrum zu eröffnen. Eine Lokalität auf der Neusser Straße ist vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
Recep Gürel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
Recep Gürel
Betreff
Beauftragung eines neuen Testzentrums [#236845]
Datum
5. Januar 2022 15:57
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es noch möglich einen Testzentrum zu eröffnen. Eine Lokalität auf der Neusser Straße ist vorhanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Recep Gürel Anfragenr: 236845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236845/ Postanschrift Recep Gürel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Recep Gürel

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Gesundheitsamt Köln
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gurel, vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag auf Beauftragung. Um Ihre Anfrag…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
WG: Beauftragung eines neuen Testzentrums [#236845]
Datum
6. Januar 2022 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gurel, vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag auf Beauftragung. Um Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem unterschriebenen Antrag auf Beauftragung noch folgende Informationen: Konkrete Adresse der Teststation Daten des Betreibers / der Betreiberin mit vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und Mail) Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eröffnung/ zum Betrieb einer Teststelle auf der Website der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-k... (insbesondere die Fragen: Was müssen anbietende Einrichtungen von Antigen-Tests beachten? Was müssen anbietende Einrichtungen von Antigen-Tests bezogen auf die kostenlosen Bürgertests für bestimmte Personengruppen nach § 3 Corona-Test-und Quarantäneverordnung des Landes NRW beachten?) Grundsätzlich ist im Stadtgebiet Köln das Testangebot zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausreichend gedeckt. Eine Karte mit den aktuell aktiven beauftragten Teststellen finden Sie auch auf der Seite der Stadt Köln: https://stadt-koeln.maps.arcgis.com/a... Beauftragungen werden daher nur an Orten genehmigt, an denen bei der Abdeckung mit Teststellen noch Lücken vorhanden sind oder die jetzige Teststruktur den bestehenden Bedarf aufgrund hoher Einwohnerzahl oder hoher Testnachfrage nicht decken kann. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Antragsstellung. Bitte beachten Sie: Eine Beauftragung als mobile Teststelle ist nicht mehr möglich. Es sind lediglich bedarfsorientierte temporäre Beauftragungen beispielsweise für Veranstaltungen möglich. Bitte wenden Sie sich dazu mit einem konkreten Konzept an uns. Bitte beachten Sie zudem, dass Teststellen, die erst nach dem 30. April 2021 einen Antrag auf Beauftragung stellen, gemäß § 4 Abs. 4 der CoronaTestStrukturVO aufgrund der zwischenzeitlich bereits flächendeckend aufgebauten Testangebotsstruktur auch im Fall einer Beauftragung durch das Gesundheitsamt keine Finanzierung nach Absatz 3 mehr erhalten (keinen Einrichtungszuschuss und keine Monatspauschale). Sie können die entsprechenden Felder im Antrag daher leer lassen. Nach Zusendung aller erforderlichen Daten wird die Prüfung aufgrund der hohen Zahl an Anträgen wahrscheinlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sie brauchen bis dahin nichts weiter zu tun, sie werden unaufgefordert von uns Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten. Mit freundlichen Grüßen