Beauftragung Kanzlei Link­laters

Bitte stellen Sie alle Dokumente im Rahmen der Beauftragung der Kanzlei Link­laters zur Verfügung, u. a. Vergabeunterlagen, Ausschreibungen, Aktenvermerke zur freihändigen Vergabe (inkl. Begründung derer, falls zutreffend), juristische und kaufmännische Informationen zur Beauftragung, etc.

Des Weiteren bitte den konkreten Vertrag zur Erstellung des Gutachtens zur PKW-Maut, sowie aller mündlichen und schriftlichen Nebenabreden.

Die Rechnung(en) der Kanzlei Link­laters zur Erstellung des o.g. Gutachten.

Eine Kosten- und Aufwandsliste aller weiteren Kosten/Aufwände zum o.g. Gutachten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie a…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beauftragung Kanzlei Link­laters [#174419]
Datum
17. Januar 2020 21:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie alle Dokumente im Rahmen der Beauftragung der Kanzlei Link­laters zur Verfügung, u. a. Vergabeunterlagen, Ausschreibungen, Aktenvermerke zur freihändigen Vergabe (inkl. Begründung derer, falls zutreffend), juristische und kaufmännische Informationen zur Beauftragung, etc. Des Weiteren bitte den konkreten Vertrag zur Erstellung des Gutachtens zur PKW-Maut, sowie aller mündlichen und schriftlichen Nebenabreden. Die Rechnung(en) der Kanzlei Link­laters zur Erstellung des o.g. Gutachten. Eine Kosten- und Aufwandsliste aller weiteren Kosten/Aufwände zum o.g. Gutachten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 174419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174419 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beauftragung Kanzlei Link­laters“ vom 17.01.2020…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beauftragung Kanzlei Link­laters [#174419]
Datum
21. Februar 2020 07:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beauftragung Kanzlei Link­laters“ vom 17.01.2020 (#174419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 174419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174419 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Schreiben erhalten Sie vorab per Mail mit der…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Beauftragung Kanzlei Link­laters [#174419]
Datum
1. April 2020 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Schreiben erhalten Sie vorab per Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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