Beauftragung zur zentralen Beschaffung der "luca App"

- Rechtsgrundlage,
- Haushaltsplanung,
- Anforderungen an die Applikation "luca App",
- Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie
- sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und
- sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH

zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der "luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Rechtsgrundlage, - Hausha…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beauftragung zur zentralen Beschaffung der "luca App" [#219542]
Datum
30. April 2021 12:57
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgrundlage, - Haushaltsplanung, - Anforderungen an die Applikation "luca App", - Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie - sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und - sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der "luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219542/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Ihre Anfrage vom 30. April 2021 Sehr Antragsteller/in Sie haben den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Land…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. April 2021
Datum
6. Mai 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
33,7 KB


Sehr Antragsteller/in Sie haben den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit Ihrer E-Mail vom 30. April 2021 gebeten, Ihnen Informationen über die Beauftragung zur zentralen Beschaffung der luca-App zugänglich zu machen. Sie baten um die Zusendung folgender Informationen: - Rechtsgrundlage - Haushaltsplanung - Anforderungen an die Applikation "luca App" - Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages - sämtliche Kommunikation mit der culture4Life GmbH und - sämtliche Kommunikation mit der neXenio GmbH zur Beauftragung des IT-Verbund Schleswig-Holstein mit der zentralen Beschaffung der "luca App" für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, an den Sie Ihren Antrag richteten, nicht über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Ihre Anfrage kann daher von hier aus nicht beantwortet werden. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat keinen Beschluss über den Einsatz der luca-App gefasst. In seinem Liegenschaftsbereich wird der Einsatz der luca-App nicht angeboten. Wir bitten Sie, Ihren Antrag an die zuständige Stelle zu richten. Möglich ist, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein oder der von Ihnen genannte IT-Verbund Schleswig-Holstein über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Mit freundlichen Grüßen