Beauftragungen der aufgelösten Stuttgarter Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner

Die Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidnerwurde mehrfach vom Land Baden Württemberg beauftragt.
"Sie beraten Gemeinden in städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sind aber auch regelmäßig an der Seite des Landes Baden-Württemberg zu sehen, wenn etwa wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren verhandelt werden."
(1) Ich erbitte einen umfassenden Überblick über alle Beauftragungen dieser Kanzlei durch das Land Baden Württemberg. Es besteht der Verdacht dass die Anwälte dieser Kanzlei vor den Gerichten fast immer recht bekamen.
(2) Auch erbitte ich eine Übersicht an Aufträgen auf die neu entstandendene Kanzlei: Birk und Partner (wo es keine Webseite gibt).
"Vorläufig noch unter der alten Adresse am Bopser Berg findet sich auch die neue Kanzlei Birk und Partner, die einen klaren Fokus auf die öffentlich-rechtliche Beratung legt. Namensgeber hier ist der bekannte Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Hans-Jörg Birk (79), der schon seit Jahren mit einem festen Team zusammenarbeitet: Dr. Judith Schaupp-Haag (66), Dr. Helmut Schuster (64), Dr. Reinhard Heer (57) sowie Dr. Henning Struck (39) gehören ebenso zu dem Gründungsteam. Sie beraten Gemeinden in städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sind aber auch regelmäßig an der Seite des Landes Baden-Württemberg zu sehen, wenn etwa wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren verhandelt werden."
https://www.juve.de/markt-und-managemen…
Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Beauftragungen der aufgelösten Stuttgarter Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidner [#274055]
Datum
26. März 2023 08:11
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kanzlei Eisenmann Wahle Birk & Weidnerwurde mehrfach vom Land Baden Württemberg beauftragt.<< Antragsteller:in >> "Sie beraten Gemeinden in städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sind aber auch regelmäßig an der Seite des Landes Baden-Württemberg zu sehen, wenn etwa wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren verhandelt werden."<< Antragsteller:in >> (1) Ich erbitte einen umfassenden Überblick über alle Beauftragungen dieser Kanzlei durch das Land Baden Württemberg. Es besteht der Verdacht dass die Anwälte dieser Kanzlei vor den Gerichten fast immer recht bekamen. << Antragsteller:in >> (2) Auch erbitte ich eine Übersicht an Aufträgen auf die neu entstandendene Kanzlei: Birk und Partner (wo es keine Webseite gibt).<< Antragsteller:in >> "Vorläufig noch unter der alten Adresse am Bopser Berg findet sich auch die neue Kanzlei Birk und Partner, die einen klaren Fokus auf die öffentlich-rechtliche Beratung legt. Namensgeber hier ist der bekannte Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Hans-Jörg Birk (79), der schon seit Jahren mit einem festen Team zusammenarbeitet: Dr. Judith Schaupp-Haag (66), Dr. Helmut Schuster (64), Dr. Reinhard Heer (57) sowie Dr. Henning Struck (39) gehören ebenso zu dem Gründungsteam. Sie beraten Gemeinden in städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sind aber auch regelmäßig an der Seite des Landes Baden-Württemberg zu sehen, wenn etwa wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren verhandelt werden."<< Antragsteller:in >> https://www.juve.de/markt-und-management/zwei-neue-spin-offs-bei-eisenmann-wahle/<< Antragsteller:in >> Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274055/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg; Ihre Zuschrift vom 26. März 2023 Sehr <&…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg; Ihre Zuschrift vom 26. März 2023
Datum
17. April 2023 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen