Beauftragungsvolumina RP Tübingen für Strassenplanungen an Beratende Unternehmen

Bitte nennen sie mir in jährlicher Abstufung zwischen 2008 und 2017 die pro Jahr an Planungsunternehmen übergebenen Aufträge unter Nennung der jeweiligen Aufträge und des Ansprechpartners beim RP Tübingen. Pro Auftragsposition wird eine Referenz zu der konkreten öffentlichen Ausschreibung erbeten. Sollte diese nicht erfolgt sein dan bitte auch die Begründung weshalb nicht.
Ich erbitte dies in nicht kummulierter, elektronischer Form (csv oder Excel) um darauf basierend weitergehende Auswertungen tätigen zu können.

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  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    29. März 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
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Betreff
Beauftragungsvolumina RP Tübingen für Strassenplanungen an Beratende Unternehmen [#26774]
Datum
27. Februar 2018 20:24
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir in jährlicher Abstufung zwischen 2008 und 2017 die pro Jahr an Planungsunternehmen übergebenen Aufträge unter Nennung der jeweiligen Aufträge und des Ansprechpartners beim RP Tübingen. Pro Auftragsposition wird eine Referenz zu der konkreten öffentlichen Ausschreibung erbeten. Sollte diese nicht erfolgt sein dan bitte auch die Begründung weshalb nicht. Ich erbitte dies in nicht kummulierter, elektronischer Form (csv oder Excel) um darauf basierend weitergehende Auswertungen tätigen zu können.
Basierend auf den Informationen sollte es möglich sein die Anteile der einzelnen beauftragten Unternehmen erkennen zu können. Diese IFG Anfrage wird zunächst zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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