Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993)

Im Rahmen des Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993) wird ein sog. städtebaulicher Vertrag zwischem dem Investor und der Stadt Aachen geschlossen. Die Inhalte dieses Vertrages sind für die Öffentlichkeit von hohem Belang. Der Vertrag ist nun nicht veröffentlicht und liegt nicht zur morgen stattfindenden Bürger*inneninfo vor. Im Baugesetzbuch (BauGB) §11 ist nichts zu finden, was einer Veröffentlichung entgegensteht. Zudem gibt es Gerichtsurteile und Beispiele, die zeigen, dass eine Veröffentlichung erfolgen muss bzw. für Transparenz gegenüber den Bürger*innen sorgt.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
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Karsten Schellmat
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Karsten Schellmat
Betreff
Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993) [#267793]
Datum
15. Januar 2023 17:39
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993) wird ein sog. städtebaulicher Vertrag zwischem dem Investor und der Stadt Aachen geschlossen. Die Inhalte dieses Vertrages sind für die Öffentlichkeit von hohem Belang. Der Vertrag ist nun nicht veröffentlicht und liegt nicht zur morgen stattfindenden Bürger*inneninfo vor. Im Baugesetzbuch (BauGB) §11 ist nichts zu finden, was einer Veröffentlichung entgegensteht. Zudem gibt es Gerichtsurteile und Beispiele, die zeigen, dass eine Veröffentlichung erfolgen muss bzw. für Transparenz gegenüber den Bürger*innen sorgt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Schellmat Anfragenr: 267793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267793/ Postanschrift Karsten Schellmat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karsten Schellmat
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993) [#267793] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
15. Januar 2023 17:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kundenaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten von Erinnerungen und erneuten Anfragen abzusehen, damit Überschneidungen vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Aachen (Servicecenter Call Aachen) ________________________________________________________ Dear Sir, dear Madam, thank you for your inquiry. There may be delays in answering your request. Of course, we strive to process your request as soon as possible. In order to avoid overlaps we kindly ask you to wait for our answer and refrain from renewed requests. With kind regards Yours Stadt Aachen (Servicecenter Call Aachen) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Aachen Fachbereich Bürger*innenservice FB12/200 - Servicecenter Call Aachen Lagerhausstraße 20 52058 Aachen Tel: 0241 / 432-0 Fax: 0241 / 432-1099 >>> "Karsten Schellmat [#267793]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 15.1.23 17:39 >>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993) wird ein sog. städtebaulicher Vertrag zwischem dem Investor und der Stadt Aachen geschlossen. Die Inhalte dieses Vertrages sind für die Öffentlichkeit von hohem Belang. Der Vertrag ist nun nicht veröffentlicht und liegt nicht zur morgen stattfindenden Bürger*inneninfo vor. Im Baugesetzbuch (BauGB) §11 ist nichts zu finden, was einer Veröffentlichung entgegensteht. Zudem gibt es Gerichtsurteile und Beispiele, die zeigen, dass eine Veröffentlichung erfolgen muss bzw. für Transparenz gegenüber den Bürger*innen sorgt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Schellmat Anfragenr: 267793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267793/ Postanschrift Karsten Schellmat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Ei…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Eingangsbestätigung
Datum
17. Januar 2023 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellmat, Ihr o.g. Antrag ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen FB 30 Kü D 76-23 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Ak…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Akteneinsicht in den städtebaulichen Vertrag
Datum
30. Januar 2023 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellmat, die von Ihnen beantragte Einsichtnahme in den städtebaulichen Vertrag kann nicht erfolgen, weil ein solcher Vertrag noch nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schellmat
AW: #a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Karsten Schellmat
Betreff
AW: #a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Akteneinsicht in den städtebaulichen Vertrag [#267793]
Datum
13. August 2023 18:02
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte mich hiermals nochmals zum Stand der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrags melden sowie die Bitte der Veröffentlichung der Vertragsuntelagen unterstreichen. Eine Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages zu einem Bebauungsplan wird in anderen Kommunen durchaus praktiziert. Es besteht ein öffentliches Interesse zur Einsicht und Veröffentlichung der Vertragsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Karsten Schellmat Anfragenr: 267793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267793/
Karsten Schellmat
AW: #a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Karsten Schellmat
Betreff
AW: #a76-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 15.01.2023 - Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Akteneinsicht in den städtebaulichen Vertrag [#267793]
Datum
9. September 2023 16:58
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebaungsplanverfahrens Luisenhöfe (Südstraße / Mariabrunnstraße BP Nr. 993)“ vom 15.01.2023 (#267793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 204 Tage überschritten. Ich hatte am 13.08.2023 eine erneute Anfrage direkt Andrea Kühl über Frag den Staat versendet und bisher keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Schellmat

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Kommunalverwaltung Aachen
Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 13.08.2023; Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Akteneinsicht in den städtebaulich…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 13.08.2023; Bebauungsplanverfahren Luisenhöfe; Akteneinsicht in den städtebaulichen Vertrag
Datum
13. September 2023 19:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schellmat, bezugnehmend auf Ihr o.g. Auskunftsbegehren, eingegangen bei der Stadt Aachen am 14.08.2023, teile ich Ihnen mit, da ein solcher Vertrag noch nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen