Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Leibniszstrasse III/3/25.01

Für den aktuell enstehenden Neubau im o.g. Bebauungsgebiet sind jetzt vier Vollgeschosse errichtet.
1. Warum ist der diesbezügliche akutelle Bebauungsplan im Internet unter den Seiten der Stadt Bielefeld nicht mehr ausgelegt?
2. Ist die Gebäudehöhe für das aktuell entstehende Gebäude auf 16.00 Meter oder auf 19,5 Meter begrenzt?
3. Was ist der Orientierungspunkt für die Höhe Null-Meter für das aktuell entstehende Gebäude?
4. Wenn dieser Orientierungspunkt nicht die Höhe einer der angrenzenden öffentlichen Straßen ist (Stadtholz oder Leibnizstrasse), was ist dann der Orientierungspunkt und wozu und mit welcher Begründung wurde er gewählt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2013
  • Frist
    25. Juli 2013
  • Kosten dieser Information:
    18,50 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Leibniszstrasse III/3/25.01
Datum
23. Juni 2013 15:47
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den aktuell enstehenden Neubau im o.g. Bebauungsgebiet sind jetzt vier Vollgeschosse errichtet. 1. Warum ist der diesbezügliche akutelle Bebauungsplan im Internet unter den Seiten der Stadt Bielefeld nicht mehr ausgelegt? 2. Ist die Gebäudehöhe für das aktuell entstehende Gebäude auf 16.00 Meter oder auf 19,5 Meter begrenzt? 3. Was ist der Orientierungspunkt für die Höhe Null-Meter für das aktuell entstehende Gebäude? 4. Wenn dieser Orientierungspunkt nicht die Höhe einer der angrenzenden öffentlichen Straßen ist (Stadtholz oder Leibnizstrasse), was ist dann der Orientierungspunkt und wozu und mit welcher Begründung wurde er gewählt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bielefeld
Ihre Anfrage nach IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer u.a. E-Mail haben Sie eine Anfrage nach dem IFG …
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG NRW
Datum
11. Juli 2013 15:15
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer u.a. E-Mail haben Sie eine Anfrage nach dem IFG NRW gestellt und u.a. gebeten, Ihnen mitzuteilen, ob die Beantwortung gebührenpflichtig ist. Dies ist hier der Fall. Die Gebühr beträgt hier 18,50 €. Die Beantwortung erfolgt daher postalisch an Ihre Adresse (<< Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>). Mit freundlichen Grüßen i.A. Miller ----------------------------------------------------------------- Johann Miller Stadt Bielefeld - Der Oberbürgermeister - Bauamt 600.12 August-Bebel-Str. 75-77 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 51 - 32 49 Fax: 0521/ 51 - 32 06 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.