Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (III)

die LIG Hamburg verhandelt zur Zeit mit einem Investor über den Verkauf eines Teilstücks des Schulgeländes Ballerstaedtweg.
Ist dieser Investor Otto Wulff Bauunternehmung?
Wenn Otto Wulff Bauunternehmung der Investor ist, in wessen Auftrag werden die Wohnungen gebaut?

Grundsätzlich fließen alle Erlöse aus dem Verkauf von Schulflächen in das Sondervermögen Schulimmobilien.
Wie hoch ist der Verkaufspreis?
In welcher Höhe werden Mittel für die Finanzierung der auf dem Schulgelände Ballerstaedtweg geplanten Ausgleichsmassnahmen bereitgestellt? Wer trägt dafür die Budgetverantwortung?

Nach dem Verkauf sind weitere behördliche Vorgänge (Bauanträge, Gutachten, Genehmigungen, öffentliche Auslegung usw.) erforderlich.
Welche Zeitschiene ist dafür ab dem Verkauf des Grundstücks geplant?

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es den Verkauf der Fläche und somit die Bebauung des Schulgeländes zu verhindern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2014
  • Frist
    29. Juli 2014
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (III) [#6629]
Datum
26. Juni 2014 07:05
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die LIG Hamburg verhandelt zur Zeit mit einem Investor über den Verkauf eines Teilstücks des Schulgeländes Ballerstaedtweg. Ist dieser Investor Otto Wulff Bauunternehmung? Wenn Otto Wulff Bauunternehmung der Investor ist, in wessen Auftrag werden die Wohnungen gebaut? Grundsätzlich fließen alle Erlöse aus dem Verkauf von Schulflächen in das Sondervermögen Schulimmobilien. Wie hoch ist der Verkaufspreis? In welcher Höhe werden Mittel für die Finanzierung der auf dem Schulgelände Ballerstaedtweg geplanten Ausgleichsmassnahmen bereitgestellt? Wer trägt dafür die Budgetverantwortung? Nach dem Verkauf sind weitere behördliche Vorgänge (Bauanträge, Gutachten, Genehmigungen, öffentliche Auslegung usw.) erforderlich. Welche Zeitschiene ist dafür ab dem Verkauf des Grundstücks geplant? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es den Verkauf der Fläche und somit die Bebauung des Schulgeländes zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt

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Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.06.2014 Sehr geehrter He…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.06.2014
Datum
11. Juli 2014 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 25.06.2014, hier eingegangen am 26.06.2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Informationen zu dem Verkaufsverfahren eines Teilgrundstückes des Schulstandortes Ballerstaedtweg. Zur Konkretisierung der Anfrage haben Sie die o.g. Fragen gestellt. Aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Daher ist es erforderlich, dass der Antrag Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthält. Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung konkreter Fragen durch die Verwaltung gerichtet ist. Zur Beantwortung dieser Fragen wären durch den LIG zunächst die hier vorhandenen Akten und Unterlagen zu sichten und dann zu einer Antwort zusammenzustellen. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von in der Verwaltung vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Dementsprechend haben Sie die Möglichkeit, nach konkreten Unterlagen zu fragen, aus denen sich eine Antwort auf Ihre Fragen zum Schulgelände Ballerstaedtweg ergeben könnte. Sofern diese umfänglich sind, würde sich eine Akteneinsicht anbieten. Wenn Sie hierüber keine Kenntnisse haben, können Sie alternativ auch sämtliche Akten/Aufzeichnungen zu einem bestimmten Thema oder Einsicht in dieselben verlangen. Sodann können Sie selbst ermitteln, inwiefern sich die Antworten auf Ihre Fragen aus diesen Unterlagen ergeben. Dies wäre für Sie - wegen des hiermit verbundenen Verwaltungsaufwands - jedoch voraussichtlich mit entsprechenden Gebühren verbunden, weil die Unterlagen zunächst zusammengestellt und dann vor allem inhaltlich darauf hin zu prüfen sind, ob gesetzliche Ausschlussgründe gegen eine vollständige Veröffentlichung derselben bestehen und daher Schwärzungen vorzunehmen sind. Mit freundlichen Grüßen