Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (IV)

kürzlich wurde eine Neuvermessung von Schulflächen in Hamburg vorgenommen um Flächenüberhänge und -defizite zu identifizieren.

Werden Schulen, die aus mehreren Standorten bestehen, dabei als gesamte Schule oder als einzelne Standorte bewertet?
Wie sind die Ergebnisse der Neuvermessung für die Schule Genslerstraße? Bitte die Fläche in Quadratmeter, getrennt nach Freifläche und umbautem Raum und getrennt nach Schule Genslerstraße und Schule Ballerstaedtweg angeben.
Wurde im Ergebnis der Neuvermessung entschieden eine Teilfläche des Schulstandortes Ballerstaedtweg, der als Zweigstelle zur Schule Genslerstraße gehört, für den Wohnungsbau zu veräußern? Wenn ja, wie groß ist der ermittelte Flächenüberhang am Schulstandort Ballerstaedtweg?

Im "Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen in Hamburg" von 2011 heißt es:
"6. Freiflächen
Die Außenflächen sind insbesondere bei Ganztagsschulen integraler Bestandteil des Lebensraums Schule. Nicht nur für die Pausennutzung müssen sie sowohl Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten als auch Rückzugs- und Ruheflächen. Die Freiflächen sind deshalb mit verschiedenen einsehbaren Bereichen für altersgemäße und gegebenenfalls behindertengerechte Spielgeräte (insbesondere an Grundschulen), Rasenspiele, mindestens ein Kleinspielfeld, aber auch Sitz- und Klönecken und Ruhebereiche einzurichten."
In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt?

Die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene und 2011/12 durchgeführte gesamtstädtische Freiraumbedarfsanalyse ergab für das Gebiet zwischen Fuhlsbüttler Straße, Rübenkamp, Hebebrandtstraße und Feuerbergstraße einen Bereich mit prioritärem Handlungsbedarf.
In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt?

Der Elternrat der Schule Genslerstraße hat am 20.05.2014 eine Stellungnahme „Wohnungsbau am Schulstandort Ballerstaedtweg“ beschlossen. Diese wurde über die zuständige Schulaufsicht an den Schulsenator geleitet. Ist dies zutreffend? Durch wen erfolgt die weitere Bearbeitung dazu?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2014
  • Frist
    29. Juli 2014
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (IV) [#6633]
Datum
27. Juni 2014 11:53
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
kürzlich wurde eine Neuvermessung von Schulflächen in Hamburg vorgenommen um Flächenüberhänge und -defizite zu identifizieren. Werden Schulen, die aus mehreren Standorten bestehen, dabei als gesamte Schule oder als einzelne Standorte bewertet? Wie sind die Ergebnisse der Neuvermessung für die Schule Genslerstraße? Bitte die Fläche in Quadratmeter, getrennt nach Freifläche und umbautem Raum und getrennt nach Schule Genslerstraße und Schule Ballerstaedtweg angeben. Wurde im Ergebnis der Neuvermessung entschieden eine Teilfläche des Schulstandortes Ballerstaedtweg, der als Zweigstelle zur Schule Genslerstraße gehört, für den Wohnungsbau zu veräußern? Wenn ja, wie groß ist der ermittelte Flächenüberhang am Schulstandort Ballerstaedtweg? Im "Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen in Hamburg" von 2011 heißt es: "6. Freiflächen Die Außenflächen sind insbesondere bei Ganztagsschulen integraler Bestandteil des Lebensraums Schule. Nicht nur für die Pausennutzung müssen sie sowohl Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten als auch Rückzugs- und Ruheflächen. Die Freiflächen sind deshalb mit verschiedenen einsehbaren Bereichen für altersgemäße und gegebenenfalls behindertengerechte Spielgeräte (insbesondere an Grundschulen), Rasenspiele, mindestens ein Kleinspielfeld, aber auch Sitz- und Klönecken und Ruhebereiche einzurichten." In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt? Die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene und 2011/12 durchgeführte gesamtstädtische Freiraumbedarfsanalyse ergab für das Gebiet zwischen Fuhlsbüttler Straße, Rübenkamp, Hebebrandtstraße und Feuerbergstraße einen Bereich mit prioritärem Handlungsbedarf. In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt? Der Elternrat der Schule Genslerstraße hat am 20.05.2014 eine Stellungnahme „Wohnungsbau am Schulstandort Ballerstaedtweg“ beschlossen. Diese wurde über die zuständige Schulaufsicht an den Schulsenator geleitet. Ist dies zutreffend? Durch wen erfolgt die weitere Bearbeitung dazu?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Immobilienmanagement u…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (IV) [#6633]
Datum
27. Juni 2014 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg weitergereicht. Eine mögliche Ansprechpartnerin dort ist Frau Kristina Kröncke <<E-Mail-Adresse>> ). Um die Kommunikationswege zu verkürzen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. ….mit besten Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre erste rasche Reaktion auf meine Anfrage. Die Angabe einer mö…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (IV) [#6633]
Datum
27. Juni 2014 13:16
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre erste rasche Reaktion auf meine Anfrage. Die Angabe einer möglichen Ansprechpartnerin beim LIG Hamburg beantwortet meine Anfrage nicht und hilft mir auch nicht weiter. Außerdem ist mir sehr an einer Veröffentlichung einer Antwort gelegen. Deshalb bitte ich Sie, meine Anfrage zu bearbetien und direkt zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 6633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Diese wird seit…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg (IV) [#6633]
Datum
8. Juli 2014 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Diese wird seitens SBH | Schulbau Hamburg - im Rahmen der hiesigen Zuständigkeit (vgl. § 11 Abs. 2 HmbTG) - wie folgt beantwortet: Frage: Kürzlich wurde eine Neuvermessung von Schulflächen in Hamburg vorgenommen um Flächenüberhänge und -defizite zu identifizieren. Werden Schulen, die aus mehreren Standorten bestehen, dabei als gesamte Schule oder als einzelne Standorte bewertet? Wie sind die Ergebnisse der Neuvermessung für die Schule Genslerstraße? Bitte die Fläche in Quadratmeter, getrennt nach Freifläche und umbautem Raum und getrennt nach Schule Genslerstraße und Schule Ballerstaedtweg angeben. Wurde im Ergebnis der Neuvermessung entschieden, eine Teilfläche des Schulstandortes Ballerstaedtweg, der als Zweigstelle zur Schule Genslerstraße gehört, für den Wohnungsbau zu veräußern? Wenn ja, wie groß ist der ermittelte Flächenüberhang am Schulstandort Ballerstaedtweg? Antwort: Es hat keine Neuvermessung von Schulflächen gegeben, sondern lediglich ein Gebäudeaufmaß der Flächen in Schulen, und zwar für Genslerstraße und Ballerstaedtweg im Oktober und November 2012 (Ergebnisse s. Anlage, enthält Daten für Genslerstraße und Ballerstaetweg). Bei dieser Vermessung der Innenflächen spielt die Verteilung einer Schule auf mehrere Standorte keine Rolle. Das Gebäudeaufmaß hat keine Zahlen für Freiflächen geliefert. Für Fragen im Zusammenhang mit Veräußerungsentscheidungen ist der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG), für Frage 5 die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Von dort erhalten Sie ggf. gesonderte Antworten, bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Schule und Berufsbildung
Fragen zum Standort Ballerstaedtweg Sehr geehrter Herr Kahnt, in Ihren Fragetext eingearbeitet finden Sie die Ant…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Fragen zum Standort Ballerstaedtweg
Datum
16. Juli 2014 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, in Ihren Fragetext eingearbeitet finden Sie die Antworten der Behörde für Schule und Berufsbildung. kürzlich wurde eine Neuvermessung von Schulflächen in Hamburg vorgenommen um Flächenüberhänge und -defizite zu identifizieren. 1. Werden Schulen, die aus mehreren Standorten bestehen, dabei als gesamte Schule oder als einzelne Standorte bewertet? 2. Wie sind die Ergebnisse der Neuvermessung für die Schule Genslerstraße? Bitte die Fläche in Quadratmeter, getrennt nach Freifläche und umbautem Raum und getrennt nach Schule Genslerstraße und Schule Ballerstaedtweg angeben. Wurde im Ergebnis der Neuvermessung entschieden eine Teilfläche des Schulstandortes Ballerstaedtweg, der als Zweigstelle zur Schule Genslerstraße gehört, für den Wohnungsbau zu veräußern? Wenn ja, wie groß ist der ermittelte Flächenüberhang am Schulstandort Ballerstaedtweg? 1. Im "Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen in Hamburg" von 2011 heißt es: "6. Freiflächen Die Außenflächen sind insbesondere bei Ganztagsschulen integraler Bestandteil des Lebensraums Schule. Nicht nur für die Pausennutzung müssen sie sowohl Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten als auch Rückzugs- und Ruheflächen. Die Freiflächen sind deshalb mit verschiedenen einsehbaren Bereichen für altersgemäße und gegebenenfalls behindertengerechte Spielgeräte (insbesondere an Grundschulen), Rasenspiele, mindestens ein Kleinspielfeld, aber auch Sitz- und Klönecken und Ruhebereiche einzurichten." In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt? Eine Zustimmung der BSB zur Abgabe eines Teils der Schulhoffläche wurde u.a. unter der Bedingung gegeben, dass der Schule nach dem Wegfall des Teilgrundstücks noch ausreichend Fläche für einen Schulhof von mind. 5m² pro Schüler und Schülerin (Richtwert zur Ermittlung von Schulhofgrößen) zur Verfügung steht. Dieser Richtwert wird nach den Planungen deutlich überschritten. Der Investor ist zudem aufgefordert eine Neugestaltung der verbleibenden Freifläche mit der Schule abzustimmen und umzusetzen. 1. Die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene und 2011/12 durchgeführte gesamtstädtische Freiraumbedarfsanalyse ergab für das Gebiet zwischen Fuhlsbüttler Straße, Rübenkamp, Hebebrandtstraße und Feuerbergstraße einen Bereich mit prioritärem Handlungsbedarf. In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt? 1. Der Elternrat der Schule Genslerstraße hat am 20.05.2014 eine Stellungnahme "Wohnungsbau am Schulstandort Ballerstaedtweg" beschlossen. Diese wurde über die zuständige Schulaufsicht an den Schulsenator geleitet. Ist dies zutreffend? Durch wen erfolgt die weitere Bearbeitung dazu? Ja, die weitere Bearbeitung erfolgt durch die für Schulentwicklungs- und Standortplanung zuständige Abteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.06.2014 Sehr geehrter He…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.06.2014
Datum
21. Juli 2014 09:18
Status
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 27.06.2014, hier eingegangen am 27.06.2014. Ihre Anfrage wird vom LIG im Rahmen der hiesigen Zuständigkeit wie folgt beantwortet: Frage: Im "Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen in Hamburg" von 2011 heißt es: "6. Freiflächen Die Außenflächen sind insbesondere bei Ganztagsschulen integraler Bestandteil des Lebensraums Schule. Nicht nur für die Pausennutzung müssen sie sowohl Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten als auch Rückzugs- und Ruheflächen. Die Freiflächen sind deshalb mit verschiedenen einsehbaren Bereichen für altersgemäße und gegebenenfalls behindertengerechte Spielgeräte (insbesondere an Grundschulen), Rasenspiele, mindestens ein Kleinspielfeld, aber auch Sitz- und Klönecken und Ruhebereiche einzurichten." In wie fern wurde dies, bei der Entscheidung die Teilfläche an der Schule Ballerstaedtweg für den Wohnungsbau zu nutzen, berücksichtigt? Antwort: Aus dem HmbTG ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Daher ist es erforderlich, dass der Antrag Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthält. Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung einer konkreten Frage durch die Verwaltung gerichtet ist. Zur Beantwortung dieser Frage wäre durch den LIG zunächst die hier vorhandenen Unterlagen zu sichten und dann zu einer Antwort zusammenzustellen. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von in der Verwaltung vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Dementsprechend haben Sie die Möglichkeit, nach konkreten Unterlagen zu fragen, aus denen sich eine Antwort auf Ihre o.g. Frage ergeben könnte. Sofern diese umfänglich sind, würde sich eine Akteneinsicht anbieten. Wenn Sie hierüber keine Kenntnisse haben, können Sie alternativ auch sämtliche Akten/Aufzeichnungen zu einem bestimmten Thema oder Einsicht in dieselben verlangen. Sodann können Sie selbst ermitteln, inwiefern sich die Antwort auf Ihre Frage aus diesen Unterlagen ergibt. Dies wäre für Sie - wegen des hiermit verbundenen Verwaltungsaufwands - jedoch voraussichtlich mit entsprechenden Gebühren verbunden, weil die Unterlagen zunächst zusammengestellt und dann vor allem inhaltlich darauf hin zu prüfen sind, ob gesetzliche Ausschlussgründe gegen eine vollständige Veröffentlichung derselben bestehen und daher Schwärzungen vorzunehmen sind. Hinsichtlich der noch offenen Fragen 3 und 5 erhalten Sie eine gesonderte Antwort von der Behörde für Schule und Berufsbildung. Mit freundlichen Grüßen