Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg

die Eltern der Schule Genslerstraße in Barmbek-Nord wurden darüber informiert, dass der zum Schulgelände des Standortes Ballerstaedtweg gehörende Rasenfußballplatz in den kommenden Jahren für den Wohnungsbau erschlossen werden soll. Für genauere Informationen bitte ich Sie um folgende Angaben:
1. Wann wurden erstmals Pläne zur Bebauung des Schulgeländes in der jetzigen Form in Betracht gezogen?
2. Wie hoch wird das Investitionsvolumen geschätzt?
3. Wie hoch wird der Erlös aus dem Verkauf der Fläche geschätzt?
4. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Schulbehörde und in der Stadtentwicklungsbehörde?
5. Wer hat wann den Auftrag für die Freiraumplanung erteilt?
Desweiteren bitte ich um folgende Unterlagen:
1. Aktueller Plan der Freiraumgestaltung
2. Protokolle und Teilnehmerlisten der bisherigen Planungsrunden
3. Ergebnisse des Ideenwettbewerbs zur Bebauung freier Schulflächen in Hamburg-Nord
4. Begründung für den Bebauungsplan

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2014
  • Frist
    4. April 2014
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg [#5864]
Datum
3. März 2014 11:52
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Eltern der Schule Genslerstraße in Barmbek-Nord wurden darüber informiert, dass der zum Schulgelände des Standortes Ballerstaedtweg gehörende Rasenfußballplatz in den kommenden Jahren für den Wohnungsbau erschlossen werden soll. Für genauere Informationen bitte ich Sie um folgende Angaben: 1. Wann wurden erstmals Pläne zur Bebauung des Schulgeländes in der jetzigen Form in Betracht gezogen? 2. Wie hoch wird das Investitionsvolumen geschätzt? 3. Wie hoch wird der Erlös aus dem Verkauf der Fläche geschätzt? 4. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Schulbehörde und in der Stadtentwicklungsbehörde? 5. Wer hat wann den Auftrag für die Freiraumplanung erteilt? Desweiteren bitte ich um folgende Unterlagen: 1. Aktueller Plan der Freiraumgestaltung 2. Protokolle und Teilnehmerlisten der bisherigen Planungsrunden 3. Ergebnisse des Ideenwettbewerbs zur Bebauung freier Schulflächen in Hamburg-Nord 4. Begründung für den Bebauungsplan
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 03.03.2014, hier…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.03.2014; hier: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg
Datum
11. März 2014 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 03.03.2014, hier eingegangen am 03.03.2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Informationen darüber, ob der zum Schulgelände des Standortes Ballerstaedtweg gehörende Rasenfußballplatz in den kommenden Jahren für den Wohnungsbau erschlossen werden soll. Zur Konkretisierung der Anfrage haben Sie die untenstehenden Fragen gestellt. Da Ausschlussgründe nach dem HmbTG nicht ersichtlich sind, kann Ihre Anfrage wie folgt beantwortet werden: 1. Wann wurden erstmals Pläne zur Bebauung des Schulgeländes in der jetzigen Form in Betracht gezogen? Erste Überlegungen, das Schulgrundstück teilweise für den Wohnungsbau einzusetzen, gab es bereits Anfang der Neunziger Jahre. Am 22.9.2010 wurden im Rahmen eines von der Finanzbehörde initiiertem "Wettbewerb der Ideen" potentielle Grundstückserwerber aufgefordert, bis zum 20.12.2010 Grundstücke zu benennen, die bislang nicht für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Die Kommission für Bodenordnung als für Grundstücksverkäufe zuständiges parlamentarisches Gremium (KfB) war am 16.09.2010 über die Durchführung eines Ideenträgerwettbewerbs zur Unterstützung des vom Senat gesteckten Ziels, jährlich 6.000 Wohnungen zu schaffen, informiert worden. Der Ideengeber erhält das Grundstück im Erfolgsfall ohne weitere Ausschreibung an Hand gegeben. Eingegangen waren 258 Vorschläge (Konzepte unterschiedlicher Qualität) von 75 Ideengebern zu 189 unbebauten sowie bebauten Grundstücken. Sämtliche Entscheidungen für die Wohnbebauung an bzw. auf 42 Schulgrundstücken wurden zum damaligen Zeitpunkt bis zur Veröffentlichung des Schulentwicklungsplanes zurückgestellt. Erst am 26.09.2013 hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau in nichtöffentlicher Sitzung für den rd. 30.550 m ² großen Schulstandort Genslerstraße eine Teilfläche der großzügig dimensionierten Freifläche für den Wohnungsbau identifiziert, wenn Ø das verbleibende Schulgrundstück weiterhin ausreichend Außen- und Freifläche für die schulisch notwendigen Nutzungen bietet (u.a. Pausenhof, Außensportfläche u.a.), Ø Erweiterungsmöglichkeiten für schulische Mehrbedarfe verbleiben und Ø denkmalschutzpflegerische Aspekte grundsätzlich in die Planungen aufzu nehmen sind. 2. Wie hoch wird das Investitionsvolumen geschätzt? Das Wohnungsbauprojekt befindet sich mit Stand 05.03.2014 in der Anfangsphase. Zwischen dem Grundeigentümer Sondervermögen Schulbau, dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Schulleitung der Schule Genslerstraße wurden erste Gespräche über die Abtrennung einer Teilfläche geführt, auf der künftig der Wohnungsbau realisiert werden soll. Eine erste Konzeptstudie sieht eine Flächengröße von rd. 5.000 m² vor. Erst wenn eine einvernehmliche Einigung zwischen den beteiligten Dienststellen über die künftige Fläche besteht, wird der Investor eine mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Stadt- und Landschaftsplanung) abzustimmende Planung vorlegen. Über die Anzahl zu realisierender geförderten Wohneinheiten entscheidet die Bezirksverwaltung und die Bezirksversammlung Hamburg-Nord; auf städtischen Flächen werden grundsätzlich mindestens 1/3 gefordert. Da bisher keine abgestimmte Planung vorliegt, kann über das Investitionsvolumen noch keine Angabe gemacht werden. 3. Wie hoch wird der Erlös aus dem Verkauf der Fläche geschätzt? Siehe Antwort zu Frage 2. Der Erlös richtet sich nach der künftigen Ausnutzung; der Erlös aus diesem Grundstücksgeschäft fließt im Übrigen in den Etat des Schulbaus zurück (für Sanierungs-oder Neubaumaßnahmen an anderen Schulstandorten). 4. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Schulbehörde und in der Stadtentwicklungsbehörde? Federführend zuständig ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) - Abteilung Vertríeb in Kooperation mit dem Sondervermögen Schulbau innerhalb des LIG, Schulbau Hamburg und der Schulaufsicht der Behörde für Schule und Berufsbildung. 5. Wer hat wann den Auftrag für die Freiraumplanung erteilt? Der LIG hat den Investor am 27.09.2013 über die Entscheidung der Senatskommission informiert und ihn gebeten, zusammen mit allen beteiligten Dienststellen und der Schulleitung eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Hierzu wurden erste Konzeptstudien durch ein vom Investor beauftragtes Freiraumplanungsbüro erstellt. Bezüglich der angefragten Unterlagen: 1. Aktueller Plan der Freiraumgestaltung Zur Zeit gibt es lediglich unabgestimmte Konzeptstudien (siehe Antwort zu 5.). 2. Protokolle und Teilnehmerlisten der bisherigen Planungsrunden Nach Aussage der Schulverwaltung gab es 2 Gespräche mit allen Beteiligten in der Schule Genslerstraße, deren Ergebnisse und Anregungen in die Freiraumplanung eingearbeitet wurden bzw. werden. Sie wurden nicht protokolliert. 3. Ergebnisse des Ideenwettbewerbs zur Bebauung freier Schulflächen in Hamburg-Nord Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 26.09.2013 im Rahmen des Ideenträgerverfahrens Wohnungsbau 2 weitere Schulflächen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord für den Wohnungsbau freigegeben. 4. Begründung für den Bebauungsplan Da es noch keine mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord abgestimmte Planung gibt, kann hierüber noch keine Aussage getroffen werden. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen Carolin Weinkauf Abteilung Steuerung & Service Referat Steuerungsmanagement Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage bezüglich der Bebauung Schulgelände…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.03.2014; hier: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg [#5864]
Datum
11. März 2014 14:07
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage bezüglich der Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg. Aus Ihrer Antwort ergeben sich für mich folgende Nachfragen: Wo finde ich die Ergebnisse des am 22.9.2010 von der Finanzbehörde initiierten "Wettbewerb der Ideen"? Können Sie mir diese für das Schulgelände Ballerstaedtweg zur Verfügung stellen? Sie erwähnen in Ihrer Antwort, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 26.09.2013 im Rahmen des Ideenträgerverfahrens Wohnungsbau 2 weitere Schulflächen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord für den Wohnungsbau freigegeben hat. Welche 2 weiteren Schulflächen sind dies? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, bezugnehmend auf Ihre Nachfragen vom 11.03.2014 können Ihnen folgende Antworten übermit…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.03.2014; hier: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg [#5864]
Datum
17. März 2014 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
1,4 MB
Sehr geehrter Herr Kahnt, bezugnehmend auf Ihre Nachfragen vom 11.03.2014 können Ihnen folgende Antworten übermittelt werden: zu1) Am 22.9.2010 wurden potentielle Grundstückserwerber aufgefordert, bis zum 20.12.2010 Grundstücke zu benennen, die bislang nicht für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Die Kommission für Bodenordnung (KfB) war am 16.09.2010 über die Durchführung eines Ideenträgerwettbewerbs zur Unterstützung des vom Senat gesteckten Ziels, jährlich 6.000 Wohnungen zu schaffen, informiert worden. Der Ideengeber erhält das Grundstück im Erfolgsfall ohne weitere Ausschreibung an Hand gegeben. Eingegangen waren 258 Vorschläge (Konzepte unterschiedlicher Qualität) von 75 Ideengebern zu 189 unbebauten sowie bebauten Grundstücken. Insgesamt 196 Vorschläge wurden nach der ersten Sichtung durch die Finanzbehörde, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, dem Wohnungsbaukoordinator und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau/Landesplanungsamt sowie nach Abstimmung mit den betroffenen Bezirken aus dem Verfahren genommen. Für das Ausscheiden aus dem Ideenträgerwettbewerb waren folgende Gründe mitentscheidend: * Flächen, die dauerhaft für gewerbliche Zwecke vorgehalten werden sollen oder die wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gewerbegebieten nicht für den Wohnungsbau geeignet sind; * Flächen, die als öffentliche Grünanlage(n) oder Kinderspielplätze dauerhaft erhalten bleiben sollen; * BAB A 7 - Deckel; bereits für den Wohnungsbau vorgesehen; * Flächen, die nicht im Eigentum der FHH stehen; * Flächen, die auf Grund der konkreten Lärmbelastung nicht für den Wohnungsbau geeignet sind; * Flächen, die bereits vor der Auslobung des Ideenträgerwettbewerbs Bestandteil einer Planung für den Wohnungsbau waren * Flächen, die bereits vor der Auslobung des Ideenträgerwettbewerbs Bestandteil einer Planung sind (keine WR-Bebauung); * Nicht entbehrliche Schulstandorte; Als Anlage wird die Idee des Ideengebers auf der Fläche "Schule Ballerstaedtweg" übersandt, die in dieser Dimension keine Chance auf Realisierung hatte und künftig auch nicht haben wird. Zu 2) Neben der Teilfläche am Schulstandort Ballerstaedtweg wurde im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord der aufgegebene Schulstandort Foorthkamp sowie eine Teilfläche der Schule an der Straße Käthnerort für den Wohnungsbau freigegeben. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen Carolin Weinkauf Abteilung Steuerung & Service Referat Steuerungsmanagement Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, bezüglich Ihrer jetzigen Anfrage möchte ich Sie auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom …
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg [#5864]
Datum
25. Juni 2014 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrAntragaufInformationszugangnachdemHa.eml
39,3 KB
Sehr geehrter Herr Kahnt, bezüglich Ihrer jetzigen Anfrage möchte ich Sie auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 03.03.2014 verweisen, die Ihnen seitens des in der Sache zuständigen Landesbetriebs Immobilien und Grundvermögen (LIG) am 11.03.2014 (s. Anlage) erteilt wurde. Aus unserer Sicht ist die jetzige Anfrage damit erledigt. Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den LIG, Referat Steuerungsmanagement, Abteilung Steuerung & Service, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung dass Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 3.3.2014 auf mei…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg [#5864]
Datum
25. Juni 2014 19:39
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung dass Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 3.3.2014 auf meine jetzige Anfrage "Nachfrage zum geplanten Wohnungsbau Schulgelände Ballerstaedtweg" vom 22.5.2014 bezug nimmt. Bitte antworten Sie mir darauf direkt. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Frage ist inzwischen überschritten. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 5864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Lageplan zur Bebauung Schule Ballerstaedtweg Auf der Seite des Bezirksamtes Hamburg-Nord git es den folgenden Lage…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Via
Briefpost
Betreff
Lageplan zur Bebauung Schule Ballerstaedtweg
Datum
6. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Auf der Seite des Bezirksamtes Hamburg-Nord git es den folgenden Lageplan asl Vorabzug.