Bebauungsplan 7-66 VE, Schalltechnische Untersuchung

Auf Seite 13, bzw. Seite 17 der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 7-66 VE "Bautzener Brache" werden zwei E-Mails als Quellen für die Annahme von Zugzahlen genannt:

[3] Angaben der Zugverkehrszusammensetzung und Angaben der Streckenbelastungen der Schienenwege im Untersuchungsgebiet für das Prognosejahr 2025, bereitgestellt durch die Deutsche Bahn AG per Email vom 21. 01. 2015

[37] Bestätigung der zu erwartenden Takt-Zahlen der S-Bahnfahrten bei der Ausbau des S-Bahnhofs Yorckstraße; E-mail von SenStadtUm (VII C 35) vom 30.06.2015

Ich bitte um Einsicht in die beiden E-Mails.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplan 7-66 VE, Schalltechnische Untersuchung [#17368]
Datum
24. Juli 2016 17:54
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Seite 13, bzw. Seite 17 der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 7-66 VE "Bautzener Brache" werden zwei E-Mails als Quellen für die Annahme von Zugzahlen genannt: [3] Angaben der Zugverkehrszusammensetzung und Angaben der Streckenbelastungen der Schienenwege im Untersuchungsgebiet für das Prognosejahr 2025, bereitgestellt durch die Deutsche Bahn AG per Email vom 21. 01. 2015 [37] Bestätigung der zu erwartenden Takt-Zahlen der S-Bahnfahrten bei der Ausbau des S-Bahnhofs Yorckstraße; E-mail von SenStadtUm (VII C 35) vom 30.06.2015 Ich bitte um Einsicht in die beiden E-Mails.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Anhänge zu der Email vom 21.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Anhänge zu der Email vom 21.01.2015
Datum
9. August 2016 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhänge zu der Email vom 21.01.2015 [#17368] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Übersendu…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhänge zu der Email vom 21.01.2015 [#17368]
Datum
10. August 2016 09:20
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Übersendung der zwei Anlagen zu den Emails, die ich gestern einsehen konnte. Die beiden Anlage haben zwar unterschiedliche Dateinamen, der Inhalt ist jedoch identisch. In beiden Anlagen befindet sich die Tabelle mit den Zügen des Regional- und Fernverkehrs. Dagegen fehlt die Tabelle mit den Zügen der S-Bahn, die ich gestern ausgedruckt bei der Einsichtnahme sehen konnte. Bitte senden Sie mir doch die vollständigen Anhänge, damit ich auch die Tabelle zum S-Bahnverkehr bekomme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Akteneinsichtnahme gemäß IFG "Antragsteller/in" am 9.08.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Akteneinsichtnahme gemäß IFG "Antragsteller/in" am 9.08.2016
Datum
10. August 2016 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie von Ihnen gestern bei der Einsichtnahme im Raum 3046 ausdrücklich gewünscht, wurden die Dateien mit der Bezeichnung "6134" und "6171" per Email übersandt. Auf Ihren Wunsch hin folgt nunmehr auch die Ihnen ebenso bei der Einsicht vorgelegte Datei "6035". Mit freundlichen Grüßen