Bebauungsplan-Entwurf (VEP) Nr. 74440/02 | Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar

1) Die Artenschutzprüfung "Folgenutzung Rather See", Dr. Andreas Skibbe, Köln Februar 2012

2) Die vertiefende Artenschutzprüfung, Stufe II (Dipl.-Biologe Stefan Möhler, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, Januar 2018)

3) Die Namen, bzw. Firmennamen der in Aussicht stehenden Betreiber der geplanten Wasserskianlage und des Naturbadestrandes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
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Betreff
Bebauungsplan-Entwurf (VEP) Nr. 74440/02 | Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar [#147371]
Datum
29. Mai 2019 23:30
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Artenschutzprüfung "Folgenutzung Rather See", Dr. Andreas Skibbe, Köln Februar 2012 2) Die vertiefende Artenschutzprüfung, Stufe II (Dipl.-Biologe Stefan Möhler, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, Januar 2018) 3) Die Namen, bzw. Firmennamen der in Aussicht stehenden Betreiber der geplanten Wasserskianlage und des Naturbadestrandes
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtplanungsamt Köln
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02)
Datum
11. Juni 2019 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihren Antrag vom 29.05.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)/Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der im Betreff genannten Angelegenheit und teile Ihnen mit, dass ich beabsichtige, Ihnen meine Entscheidung in der Sache in den kommenden Tagen per Bescheid postalisch bekannt zu geben. Dies vor dem Hintergrund, dass die Stadt Köln/Stadtplanungsamt förmliche Bescheide grundsätzlich nicht in elektronischer Form bekannt gibt bzw. zustellt. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre postalische Anschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371] Sehr geehr…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371]
Datum
14. Juni 2019 20:18
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in, Grevenstarsse 43, 51107 Köln Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371] Sehr geehr…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371]
Datum
13. Juli 2019 17:37
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan-Entwurf (VEP) Nr. 74440/02 | Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar“ vom 29.05.2019 (#147371) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371] Sehr geehr…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371]
Datum
13. Juli 2019 17:38
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bebauungsplan-Entwurf (VEP) Nr. 74440/02 | Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar“ vom 29.05.2019 (#147371) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtplanungsamt Köln
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371] Sehr geehr…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rather See" in Köln-Rath/Heumar (Nr. 74440/02) [#147371]
Datum
17. Juli 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre unten stehende Nachricht teile ich Ihnen hiermit nach Sichtung der Aktenlage mit, dass ihr Antrag vom 29.05.2019 nach dem IFG NRW/UIG NRW mit Bescheid vom 19.06.2019 beschieden und am 21.06.2019 an die folgende Adresse abgeschickt worden ist: << Adresse entfernt >>. Vorsorglich lasse ich Ihnen den Bescheid in den kommenden Tagen nochmals zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf den bisherigen Schriftverkehr in der Angelegenheit möchte ich darau…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: Bebauungsplan-Entwurf (VEP) Nr. 74440/02 | Arbeitstitel: Rather See in Köln-Rath/Heumar [#147371]
Datum
24. Oktober 2019 18:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf den bisherigen Schriftverkehr in der Angelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass der Bebauungsplan seit heute bis zum 06.11.2019 erneut offen liegt, einschließlich sämtlicher Gutachten. Die Unterlagen finden Sie ebenso wie die Kontaktdaten und die Möglichkeit der Stellungnahme unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/rather-see-rathheumar Mit freundlichen Grüßen