Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 37 (Winsener Straße 32 - 50)

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

der aktuell ausliegende Bebauungsplan zu Wilstorf 37 von 2012 ist veraltet (https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/2183358/wilstorf-37/).
Welche neuen Informationen gibt es? Wie sieht der aktuelle Plan aus?

Wann geht es mit welchen Schritten mit dem Projekt weiter?

Inwiefern können Anwohner/innen Einfluss auf das Projekt nehmen?

Wann ist die nächste öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 37 (Winsener Straße 32 - 50) [#57063]
Datum
11. Februar 2019 18:47
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der aktuell ausliegende Bebauungsplan zu Wilstorf 37 von 2012 ist veraltet (https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/2183358/wilstorf-37/). Welche neuen Informationen gibt es? Wie sieht der aktuelle Plan aus? Wann geht es mit welchen Schritten mit dem Projekt weiter? Inwiefern können Anwohner/innen Einfluss auf das Projekt nehmen? Wann ist die nächste öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Harburg
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Ihre Anfrage vom 12.02.2019 – Bebauungsplan-En…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 37 (Winsener Straße 32 - 50) [#57063]
Datum
12. Februar 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbest.HmbTGFrauNAMEBebauungsplan-EntwurfWilstorf37.pdf
673,4 KB
image003.png
2,2 KB


Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Ihre Anfrage vom 12.02.2019 – Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 37 (Winsener Straße 32 - 50) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Harburg. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das: Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg geprüft. Ihre Ansprechperson dort ist: Frau Behnke, Tel. +49 40 428 71-2258; <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Außerdem benötigen wir eine zustellfähige Postadresse. Bitte nennen Sie uns diese relativ zeitnah. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Wilstor…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 37 (Winsener Straße 32 - 50) [#57063]
Datum
14. März 2019 16:11
Status
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13,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 beantwortet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wie folgt: Wie sieht der aktuelle Plan aus? Aufgrund geänderter städtebaulicher Rahmenbedingungen musste das Konzept der Projektentwicklung, die dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, durch den Vorhabenträger neu überdacht werden, so dass das Bebauungsplanverfahren zunächst unterbrochen wurde. Der Vorhabenträger hat sich zur Sicherung einer größtmöglichen städtebaulichen Qualität dazu entschieden, ein städtebauliches Workshopverfahren durchzuführen. Das Ergebnis des Workshopverfahrens ist im Stadtplanungsausschuss Harburg in öffentlicher Sitzung am 04. Februar 2019 vorgestellt worden. Der priorisierte Entwurfsplan wird zeitnahe auf der Bezirksinternetseite zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden, sobald der Stadtplanungsausschuss der Fortführung des Verfahrens zugestimmt hat. Wann geht es mit welchen Schritten mit dem Projekt weiter? Der Stadtplanungsausschuss Harburg hat am 18. Februar 2019 öffentlicher Sitzung die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Der nächste Verfahrensschritt ist die Öffentliche Plandiskussion. Inwiefern können Anwohner/innen Einfluss auf das Projekt nehmen? Im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens können Bürgerinnen und Bürger an zwei Verfahrensschritten partizipieren. Zunächst besteht die Möglichkeit der Einflussnahme im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der sogenannten öffentlichen Plandiskussion. Dabei werden am Anfang des Verfahrens in öffentlicher Sitzung des Stadtplanungsausschusses die Grundlagen der Planung vorgestellt und Gelegenheit zu Fragen gegeben. Die zweite Möglichkeit Kommentare und Stellungnahmen in das Bebauungsplanverfahren einzubringen besteht bei der öffentlichen Auslegung. Nach der verwaltungsinternen Abwägung der planerischen Inhalte der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplans ein Monat lang öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Wann ist die nächste öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses? Die öffentliche Plandiskussion ist für den 01.04.2019 im Anschluss an die Sitzung des Stadtplanungsausschusses geplant. Für Interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich in dieser Öffentlichkeitsveranstaltung über die Projektentwicklung zu informieren und eigene Stellungnahmen und Hinweise abzugeben, die im weiteren Verfahren behandelt werden. Die Öffentliche Plandiskussion wird 14 Tage vor der Durchführung mit Stellschildern und Plakaten beworben und über die Tagespresse, den Amtlichen Anzeiger und die bezirkliche Internetseite (https://www.hamburg.de/stadtplanung-har…) angekündigt. Die Veranstaltung findet im großen Sitzungssaal des Rathauses, Harburger Rathausplatz 1 ab 19:30 Uhr statt. Informationsmaterial kann bereit ab 19:00 Uhr im Foyer eingesehen werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen