Bebauungsplan für das geplante Wohngebiet in der Ferdinand-Schultze-Straße / Schleizer Straße (Bebauungsplan 11-94 VE)

Den Entwurf für den Bebauungsplan 11-94 VE (geplantes Wohngebiet in der Ferdinand-Schultze-Straße / Schleizer Straße).

Dieser war bis vor kurzem unter
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplan.743836.php
abrufbar, ist dort aber nicht mehr verfügbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
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Hanno Böck
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Bebauungsplan für das geplante Wohngebiet in der Ferdinand-Schultze-Straße / Schleizer Straße (Bebauungsplan 11-94 VE) [#35209]
Datum
16. Dezember 2018 10:16
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Entwurf für den Bebauungsplan 11-94 VE (geplantes Wohngebiet in der Ferdinand-Schultze-Straße / Schleizer Straße). Dieser war bis vor kurzem unter https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplan.743836.php abrufbar, ist dort aber nicht mehr verfügbar.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Böck, als zuständiger Sachbearbeiter für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-94 VE …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Bebauungsplan für das geplante Wohngebiet in der Ferdinand-Schultze-Straße / Schleizer Straße (Bebauungsplan 11-94 VE) [#35209]
Datum
18. Dezember 2018 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Böck, als zuständiger Sachbearbeiter für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-94 VE übersende ich Ihnen anbei den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-94 VE. Dieser Entwurf lag während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die in der Zeit vom 8. Oktober bis einschließlich 7. November 2018 durchgeführt wurde, in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtplanung öffentlich aus. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen