Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“: Fachgutachten Verkehr (Anlage E) & Umweltbericht (Anlage C)

1. Wer hat die Anlage E das "Fachgutachten Revitalisierung „Logistik-Park-Bielefeld“ Fuggerstraße in Bielefeld-Sennestadt" zum "Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“", welches durch die "Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG" (vom 14. Dezember 2015) erstellt wurde, in Auftrag gegeben und finanziert?

2. Wer hat die Anlage C den "
* Umweltbericht – Einleitung
* Umweltbericht – Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie geplante Maßnahmen
* Umweltbericht – zusätzliche Angaben"
zum "Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“", welches durch die "FIRU mbH" (Dezember 2015) erstellt wurde, in Auftrag gegeben und finanziert?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“: Fachgutachten Verkehr (Anlage E) & Umweltbericht (Anlage C) [#17693]
Datum
26. August 2016 12:31
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wer hat die Anlage E das "Fachgutachten Revitalisierung „Logistik-Park-Bielefeld“ Fuggerstraße in Bielefeld-Sennestadt" zum "Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“", welches durch die "Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG" (vom 14. Dezember 2015) erstellt wurde, in Auftrag gegeben und finanziert? 2. Wer hat die Anlage C den " * Umweltbericht – Einleitung * Umweltbericht – Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie geplante Maßnahmen * Umweltbericht – zusätzliche Angaben" zum "Bebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“", welches durch die "FIRU mbH" (Dezember 2015) erstellt wurde, in Auftrag gegeben und finanziert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer untenstehenden E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Bielefeld de…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
WBebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“: Fachgutachten Verkehr (Anlage E) & Umweltbericht (Anlage C) [#17693]
Datum
12. September 2016 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer untenstehenden E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Bielefeld der Auftraggeber für den Bebauungsplan und die dazugehörigen Fachgutachten ist. Die Erstaufstellung des Bebauungsplanes einschließlich aller dazugehöriger Fachgutachten wird durch den Vorhabenträger finanziert. Weitere Informationen und Informationen zum Vorhabenträger können Sie der Beschlussvorlage der Verwaltung Drucksachen-Nr. 2534/2014-20 entnehmen: http://anwendungen.bielefeld.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=21641&voselect=4767 Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für diese Information. Bitte teilen Sie mir die Firmierung des Vor…
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Betreff
AW: WBebauungsplan Nr. I/St 49 „Logistik-Park-Fuggerstraße“: Fachgutachten Verkehr (Anlage E) & Umweltbericht (Anlage C) [#17693]
Datum
4. Oktober 2016 08:59
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für diese Information. Bitte teilen Sie mir die Firmierung des Vorhabenträgers mit, der diese Fachgutachten finanziert hat. Mit besten Dank und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>