Bebauungsplanentwurf 1216

Ergänzende Berechnung zu einer Verkehrsverteilung der Lkw von 60 % nach Norden
und 40 % nach Süden zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet
Rheindeichstraße“ in Duisburg, Entwurf, 30.08.2017, Peutz Consult GmbH, Kolberger
Straße 19, 40599 Düsseldorf
aus dem Bebauungsplan Nr. 1216 - Baerl - "Gewerbegebiet Rheindeichstraße", Seite 43, unter: Weitere Gutachten.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    27. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bebauungsplanentwurf 1216 [#25463]
Datum
27. November 2017 20:54
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergänzende Berechnung zu einer Verkehrsverteilung der Lkw von 60 % nach Norden und 40 % nach Süden zum Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ in Duisburg, Entwurf, 30.08.2017, Peutz Consult GmbH, Kolberger Straße 19, 40599 Düsseldorf aus dem Bebauungsplan Nr. 1216 - Baerl - "Gewerbegebiet Rheindeichstraße", Seite 43, unter: Weitere Gutachten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail. Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an das Facha…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Bebauungsplanentwurf 1216 [#25463]
Datum
28. November 2017 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail. Zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an das Fachamt weitergeleitet, mit der Bitte um Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Entgegennahme und Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Bebauungsplanentwurf 1216 [#25463]
Datum
28. November 2017 12:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Entgegennahme und Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Antrag nach IFG bzw. UIG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antrag nach IFG bzw. UIG NRW
Datum
1. Dezember 2017 15:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz NRW gestellt. Die von Ihnen angefragte "Ergänzende Berechnung" wird im Rahmen der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1216 und der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 vom 13.12.2017 bis zum 12.01.2018 als umweltbezogene Information zur Verfügung gestellt. Die Einsichtnahme in den städtischen Dienststellen ist vom 23.12.2017 bis zum 01.01.2018 nicht möglich, die Information ist aber im genannten Zeitraum im PDF-Format durchgehend auf der Internetseite der Stadt Duisburg abrufbar ( https://www2.duisburg.de/micro2/pbv/ unter 'Aktuelles' oder im Menüpunkt 'Planen' in der Rubrik aktuelle Bauleitplanung). Ihrem Informationsanliegen wird zeitnah im Rahmen der Bauleitplanverfahren entsprochen. Wenn Sie Ausfertigungen in Papier benötigen, können Sie solche kostenpflichtig bei der Stadt Duisburg erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG bzw. UIG NRW [#25463] Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst erst einmal besten Dank für…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG bzw. UIG NRW [#25463]
Datum
1. Dezember 2017 18:21
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst erst einmal besten Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. Umweltinformationsgesetzes NRW. Leider muss ich feststellen, dass Ihr Hinweis auf eine Einsichtnahme gemäß des mitgeteilten Links (https://www2.duisburg.de/micro2/pbv/) nicht zum Ziel führt, das Sie als Informationsquelle kennzeichnen. Auf der Homepage der städt. Stadtentwicklung und Projektmanagements sind die angezeigten Angaben nicht vorhanden bzw. werden nicht zur Verfügung gestellt. Desweiteren ist aufgrund der fehlenden Veröffentlichung des Beschlusses des Rates zur Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs 1216 und der Flächennutzungsplanänderung 4.30 durch das aktuelle Amtsblatt 44/2017 eine Offenlegung und die damit verbundene Einsichtnahme vom 13.12.2017 bis zum 12.01.2018 unwahrscheinlich. Oder anders gesagt: obsolet, weil nicht öffentlich verkündet. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir und der Antragsteller/in das angefragte Gutachten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)) zur Verfügung zu zustellen. Eine Zusendung ist als PDF an meine Emailadresse ist möglich <<E-Mail-Adresse>> oder als Datensatz, den ich mir bei einem Besuch bei Ihnen während Ihrer Dienstzeiten auf den Daten-Stick laden kann. Ich bitte um Ihre Mitteilung so bald als möglich. Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihr freundliches Entgegenkommen! Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in für die Antragsteller/in Anfragenr: 25463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>