Bedarf Grundschulplätze Karlshorster Grundschule zum Schulstart 08/2020

Anfrage an: Schulamt Lichtenberg

Wie viele Anmeldungen für die ersten Klassen mit Schulstart 08/2020 liegen für die Karlshorster Grundschule, Lisztstraße 6, 10318 zum Stand Jan 2020 vor und wie viele Schulplätze stehen tatsächlich zur Verfügung? Welche (Sofort)Maßnahmen (zB bauliche Erweiterungen) sind bis zum Schulbeginn 08/2020 geplant, sollte die Zahl der vorhandenen Schulplätze nicht den Bedarf decken? Wie ist die Situation hinsichtlich der Personaldecke bei Lehrkräften und Erziehern?

Wie sieht die Situation an den anderen Grundschulen in Karlshorst aus?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Lukas von Heimann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folge…
An Schulamt Lichtenberg Details
Von
Lukas von Heimann
Betreff
Bedarf Grundschulplätze Karlshorster Grundschule zum Schulstart 08/2020 [#174167]
Datum
14. Januar 2020 16:51
An
Schulamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anmeldungen für die ersten Klassen mit Schulstart 08/2020 liegen für die Karlshorster Grundschule, Lisztstraße 6, 10318 zum Stand Jan 2020 vor und wie viele Schulplätze stehen tatsächlich zur Verfügung? Welche (Sofort)Maßnahmen (zB bauliche Erweiterungen) sind bis zum Schulbeginn 08/2020 geplant, sollte die Zahl der vorhandenen Schulplätze nicht den Bedarf decken? Wie ist die Situation hinsichtlich der Personaldecke bei Lehrkräften und Erziehern? Wie sieht die Situation an den anderen Grundschulen in Karlshorst aus? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas von [geschwärzt] Anfragenr: 174167 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Lukas von Heimann [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann

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Schulamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr von Heimann, Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: An der Karlshorster-Schule wurden …
Von
Schulamt Lichtenberg
Betreff
Bedarf Grundschulplätze Karlshorster Grundschule zum Schulstart 08/2020 [#174167]
Datum
11. Februar 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Heimann, Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: An der Karlshorster-Schule wurden 244 Schulanfänger*innen angemeldet. Jedoch wird diese Zahl sich verringern z.B. durch Umzüge, Feststellungs- und Rückstellungsverfahren, Anträge auf Besuch einer anderen Grundschule. Zum Schuljahr 2020/21 können am Standort Lisztstraße 6 voraussichtlich maximal 156 Plätze für Schulanfänger*innen bereitgestellt werden. Derzeitig wird geprüft, ob temporäre bauliche Erweiterungen mittels Containern am Schulstandort erfolgen können bzw. Klassen mithilfe einer Filiallösung an einem anderen Standort beschult werden. An den anderen Karlshorster Grundschulen sind die Platzkapazitäten ebenfalls ausgelastet. Ihre Frage zu den Lehrkräften und Erziehern kann vom Schulträger nicht beantwortet werden, da Personalangelegenheiten in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Außenstelle Lichtenberg) fallen. Zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG erhalten Sie einen gesondertem Bescheid. Bitte entnehmen Sie diesen dem Anhang dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen