Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu)

Bedarfsanalyse über die prognostizierten notwenigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen sowie der geplanten Stellplätze.

Eine solche Bedarfsanalyse soll die vorhandenen und geplanten Stellplätze oberirisch sowie in Tiefgaragen auf Grundstücken von Gewerbebetrieben, städtischen Tochterunternehmen, Wohnanlagen, Schulgebäuden, der Quartiersparkgarage sowie die Stellplätze im öffentliche Raum erfassen. Dieses Angebot an Parkplätzen soll in einem weiteren Schritt einem nachvollziehbar begründeten Bedarf für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu), unter Berücksichtigung der Lagebeziehungen von Angebot und Bedarf an Stellplätzen in den verschiedenen Bereichen des Bebauungsplanes, gegenübergestellt werden. Dieser errechnete Bedarf soll auch die im Regensburg Plan 2040 als Ziel gesetzte Reduktion im Bereich des MIV bei gleichzeitiger Steigerung des Anteil des Umweltverbundes miteinbeziehen. Hier ist die Rede davon, dass "in den kommenden 20 Jahren der motorisierte Individualverkehr in Europas Städten um bis zu 30 % zurückgehen könnte".

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  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbr…
An Stadtverwaltung Regensburg Details
Von
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Betreff
Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) [#232681]
Datum
9. November 2021 21:38
An
Stadtverwaltung Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bedarfsanalyse über die prognostizierten notwenigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen sowie der geplanten Stellplätze. Eine solche Bedarfsanalyse soll die vorhandenen und geplanten Stellplätze oberirisch sowie in Tiefgaragen auf Grundstücken von Gewerbebetrieben, städtischen Tochterunternehmen, Wohnanlagen, Schulgebäuden, der Quartiersparkgarage sowie die Stellplätze im öffentliche Raum erfassen. Dieses Angebot an Parkplätzen soll in einem weiteren Schritt einem nachvollziehbar begründeten Bedarf für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu), unter Berücksichtigung der Lagebeziehungen von Angebot und Bedarf an Stellplätzen in den verschiedenen Bereichen des Bebauungsplanes, gegenübergestellt werden. Dieser errechnete Bedarf soll auch die im Regensburg Plan 2040 als Ziel gesetzte Reduktion im Bereich des MIV bei gleichzeitiger Steigerung des Anteil des Umweltverbundes miteinbeziehen. Hier ist die Rede davon, dass "in den kommenden 20 Jahren der motorisierte Individualverkehr in Europas Städten um bis zu 30 % zurückgehen könnte". Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach der Tarifnummer 001 c) der Anlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für…
An Stadtverwaltung Regensburg Details
Von
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Betreff
AW: Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) [#232681]
Datum
11. Dezember 2021 09:03
An
Stadtverwaltung Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu)“ vom 09.11.2021 (#232681) auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg vom 21.3.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend schriftlich über den Stand meiner Anfrage. Für Ihre Antwort merke ich mir den 16.12.2021 vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für…
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Von
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Betreff
AW: Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) [#232681]
Datum
11. Dezember 2021 09:04
An
Stadtverwaltung Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu)“ vom 09.11.2021 (#232681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Regensburg
Der Brief geht auf die Grundlagen und Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) ein. Konkrete Zahlen der erstel…
Von
Stadtverwaltung Regensburg
Via
Briefpost
Betreff
Bedarfsanalyse der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu)
Datum
23. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Der Brief geht auf die Grundlagen und Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 102 (neu) ein. Konkrete Zahlen der erstellten Stellplätze in den einzelnen Bereichen werden, mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Informationsgestellung nach der Informationsfreiheitssatzung, nicht geliefert. Eine transparente Darstellung der Entscheidungsfindung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die angestrebte Verkehrswende und die Rechtfertigung für beschlossene hohe Investitionen in die Schaffung neuer Parkplätze im Gebiet wird durch die Antwort nicht erreicht.