Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren

Das WDR Politmagazin berichtete in der Ausgabe vom 27.04.2014 (vgl. http://www1.wdr.de/fernsehen/regional/westpol/sendungen/psychotherapeuten146.html) über die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Während Patienten die durch unzureichende Versorgung bedingten langen Wartezeiten kritisieren, kam die aktuellste Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken zum überraschenden Ergebnis, dass es eine psychotherapeutische Überversorgung in NRW gebe. Zitat: „NRW ist sogar überversorgt, hat 1.750 Psychotherapeuten zu viel. Für jede Stadt ist das fein säuberlich aufgelistet. Düsseldorf ist danach mit 140 Prozent überversorgt, Bonn mit 250 Prozent, Leverkusen sogar mit 436 Prozent.“

Ich bitte um Übersendung der aktuellsten Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit der Auflistung der psychotherapeutischen Versorgung je Stadt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2014
  • Frist
    29. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren Das WDR Politmagazi…
An Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
27. April 2014 20:48
An
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren Das WDR Politmagazin berichtete in der Ausgabe vom 27.04.2014 (vgl. http://www1.wdr.de/fernsehen/regional/westpol/sendungen/psychotherapeuten146.html) über die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Während Patienten die durch unzureichende Versorgung bedingten langen Wartezeiten kritisieren, kam die aktuellste Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken zum überraschenden Ergebnis, dass es eine psychotherapeutische Überversorgung in NRW gebe. Zitat: „NRW ist sogar überversorgt, hat 1.750 Psychotherapeuten zu viel. Für jede Stadt ist das fein säuberlich aufgelistet. Düsseldorf ist danach mit 140 Prozent überversorgt, Bonn mit 250 Prozent, Leverkusen sogar mit 436 Prozent.“ Ich bitte um Übersendung der aktuellsten Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit der Auflistung der psychotherapeutischen Versorgung je Stadt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage zur psychotherapeutischen Versorgung in Nordrhe…
Von
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Betreff
WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
6. Mai 2014 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage zur psychotherapeutischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Soweit Sie um die Übersendung der aktuellsten Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bitten, bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir eine Versendung dieser Unterlagen nicht möglich ist. Diese stehen aber zur Einsicht auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de) zur Verfügung. Hinweise und weitere Einzelheiten zur aktuellen Bedarfssituation in der psychotherapeutischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Homepages bei den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen Lippe. Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Leider finde ich die Richtlinie nicht auf der H…
An Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
6. Mai 2014 12:53
An
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Leider finde ich die Richtlinie nicht auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses. Können Sie mir den vollständigen Namen der Richtlinie nennen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hier der Link für die Bedarfsplanungs-Richtlinie: https://www.g-ba.de/downlo…
Von
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Betreff
AW: WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
6. Mai 2014 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hier der Link für die Bedarfsplanungs-Richtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-850/BPL-RL_2013-12-19_iK-2014-02-26.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Links zur Bedarfsrichtlinie. Nach Durchsich…
An Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
7. Mai 2014 15:43
An
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Links zur Bedarfsrichtlinie. Nach Durchsicht der Bedarfsrichtlinie muss ich jedoch feststellen, dass mein Begehren nicht erfüllt wurde. In der Bedarfsrichtlinie findet sich nämlich keine Auflistung zur psychotherapeutischen Versorgung je Stadt. Dies war jedoch Bestandteil der Bedarfsrichtlinie laut Westpolbeitrag: Zitat: „Für jede Stadt ist das fein säuberlich aufgelistet. Düsseldorf ist danach mit 140 Prozent überversorgt, Bonn mit 250 Prozent, Leverkusen sogar mit 436 Prozent.“ Ich bitte daher um Zusendung entsprechender Informationen, aus denen die psychotherapeutische (Über-/Unter-) Versorgung je Landeskreis und Kommune in NRW ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Vonhall, Norbert Gesendet: Mittwoch, 7. Mai 2014 16:17 An: Poststelle Betr…
Von
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Betreff
WG: AW: WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323]
Datum
7. Mai 2014 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Vonhall, Norbert Gesendet: Mittwoch, 7. Mai 2014 16:17 An: Poststelle Betreff: AW: AW: WG: Bedarfsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur psychotherapeutischen Versorgung [#6323] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bedaure, dass ich Ihnen nicht zunächst weiterhelfen konnte. Zu den einzelnen Versorgungsgraden in NRW sind in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Aussagen getroffen. Das ist richtig. Ich habe in meiner ersten Nachricht aber auch den Hinweis gegeben, dass weitere Einzelheiten zur aktuellen Bedarfssituation in der psychotherapeutischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen auf den Homepages der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen Lippe zu finden sind. Dort sind auch die Versorgungsgrade im einzelnen angegeben. Hier nun der Link der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (http://www.kvno.de/downloads/bedarfsplanung/anlagen_bedarfsplanung.pdf) und der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen Lippe (http://www.kvwl.de/mediathek/kompakt/2013_12.pdf). Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet sind. Mit freundlichen Grüßen