Bedingungen für die Bestandsdatenanfrage

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Welche Behörden im Jahr 2019 Bestandsdatenanfragen getätigt haben und wieviele diese tätigten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
OC. GJ.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behö…
An Bundesnetzagentur Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Bedingungen für die Bestandsdatenanfrage [#170772]
Datum
21. November 2019 13:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörden im Jahr 2019 Bestandsdatenanfragen getätigt haben und wieviele diese tätigten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170772
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, gern beantworten wir Ihre Anfrage bezüglich der Zahlen zum automatisierten Auskunf…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bedingungen für die Bestandsdatenanfrage [#170772]
Datum
29. November 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, gern beantworten wir Ihre Anfrage bezüglich der Zahlen zum automatisierten Auskunftsverfahren (AAV) gem. § 112 TKG. Das AAV, welches zentral durch die Bundesnetzagentur betrieben wird, stellt die gem. § 111 TKG von verpflichteten Telekommunikationsunternehmen erhobenen und gespeicherten Kundendaten den nach § 112 Abs. 2 TKG berechtigten Stellen zur Verfügung. Hierbei hält die Bundesnetzagentur jedoch nicht die Kundendaten, bspw. in einer zentralen Datenbank vor, sondern leitet die über das AAV gestellten Ersuchen der berechtigten Stellen an die Datenbanken der verpflichteten Telekommunikationsunternehmen weiter. Die Bundesnetzagentur achtet hierbei besonders auf die verschlüsselte Übertragung der Kundendaten und die jederzeitige Verfügbarkeit des Verfahrens für die berechtigten Stellen. Zwischen dem 01.01.2019 und dem 22.11.2019 haben die am automatisierten Auskunftsverfahren angeschlossenen berechtigten Stellen ca. 13,8 Mio. Ersuchen gestellt. Anbei finden Sie die Auflistung der aktuell am AAV angeschlossenen berechtigten Stellen. Weiter Informationen zum AAV finden Sie auch auf unserer Website und insbesondere in den FAQs: www.bnetza.de/aav Mit freundlichem Gruß
OC. GJ.
Sehr geehrte<< Anrede >> ihre Antwort war nicht vollständig. Ich fragte neben einer Liste aller Behörd…
An Bundesnetzagentur Details
Von
OC. GJ.
Betreff
AW: Bedingungen für die Bestandsdatenanfrage [#170772]
Datum
29. November 2019 15:50
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ihre Antwort war nicht vollständig. Ich fragte neben einer Liste aller Behörden, die im Jahr 2019 Bestandsdatenanfragen getätigt haben, sondern auch wieviele diese jeweils tätigten. ... Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170772

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu unserer E-Mail vom 29.11.2019 senden wir Ihnen eine Aufstellung zu de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bedingungen für die Bestandsdatenanfrage [#170772]
Datum
16. Dezember 2019 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu unserer E-Mail vom 29.11.2019 senden wir Ihnen eine Aufstellung zu den Ersuchen der am AAV gem. § 112 Abs. 2 TKG angeschlossenen berechtigten Stellen. Der Zeitraum erstreckt sich wieder vom 01.01.2019 bis 22.11.2019. Mit freundlichem Gruß