Bedingungsloses Grundeinkommen

Wie hoch sind die Kosten, die Arbeitslosenhilfe verursacht gegenüber einem bedingungslosen Grundeinkommen bei 1000 Euro pro Monat ab dem 18ten Lebensalter bei deutscher Staatsbürgerschaft.
Als Kosten gelten hierbei sowohl effektive Auszahlungen als auch Löhne involvierter Sachbearbeiter, Gerichtskosten in Zusammenhang mit Arbeitslosenhilfe, anfallende Kosten von Mieten und Wartungen an Objekten, Buchhaltung etc.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind die K…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Bedingungsloses Grundeinkommen [#191644]
Datum
27. Juni 2020 12:11
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Kosten, die Arbeitslosenhilfe verursacht gegenüber einem bedingungslosen Grundeinkommen bei 1000 Euro pro Monat ab dem 18ten Lebensalter bei deutscher Staatsbürgerschaft. Als Kosten gelten hierbei sowohl effektive Auszahlungen als auch Löhne involvierter Sachbearbeiter, Gerichtskosten in Zusammenhang mit Arbeitslosenhilfe, anfallende Kosten von Mieten und Wartungen an Objekten, Buchhaltung etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen