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Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Ich bitte um Auskunft, inwieweit das Umweltbundesamt für das Gutachten zu Luftfilteranlagen in Schulen durch die Kultusministerien und Ministerpräsidenten beeinflusst wurde.

Es gibt einen Kommentar vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik, Universität der Bundeswehr München:

https://www.unibw.de/lrt7/kommentar-zum-konzept-zum-lueften-in-schulen-des-uba

Hier werden die Fehler im Gutachten vom UBA aufgezeigt. Luftfilteranlagen sind immens wichtig für den Infektionsschutz. Warum torpediert man die Erkenntnisse von Experten und setzt die Kinder dem hohen Infektionsrisiko aus?

Helge Braun veröffentlichte am 12.5.2021 ein Statement, dass Luftfilteranlagen mit 80% gefördert werden und in den Sommerferien verbaut werden. An den Schulen weiß man davon nix und beantragt auch nichts. Für Risikofamilien, die seit 15 Monaten isoliert leben, wären Luftfilteranlagen eine sehr gute Möglichkeit, neben dem Lüften, Masken und Tests, endlich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Warum verwährt man es ihnen?

Ich möchte wissen, wie das UBA zu Luftfilteranlagen steht, unabhängig von den Schulen.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft, inw…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
3. Juni 2021 00:34
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, inwieweit das Umweltbundesamt für das Gutachten zu Luftfilteranlagen in Schulen durch die Kultusministerien und Ministerpräsidenten beeinflusst wurde. Es gibt einen Kommentar vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik, Universität der Bundeswehr München: https://www.unibw.de/lrt7/kommentar-zum-konzept-zum-lueften-in-schulen-des-uba Hier werden die Fehler im Gutachten vom UBA aufgezeigt. Luftfilteranlagen sind immens wichtig für den Infektionsschutz. Warum torpediert man die Erkenntnisse von Experten und setzt die Kinder dem hohen Infektionsrisiko aus? Helge Braun veröffentlichte am 12.5.2021 ein Statement, dass Luftfilteranlagen mit 80% gefördert werden und in den Sommerferien verbaut werden. An den Schulen weiß man davon nix und beantragt auch nichts. Für Risikofamilien, die seit 15 Monaten isoliert leben, wären Luftfilteranlagen eine sehr gute Möglichkeit, neben dem Lüften, Masken und Tests, endlich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Warum verwährt man es ihnen? Ich möchte wissen, wie das UBA zu Luftfilteranlagen steht, unabhängig von den Schulen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221782/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Luftfilter…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
3. Juni 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Luftfilteranlagen", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in das Umweltbundesamt wird in seinen Empfehlungen und Leitfäden weder von den Kultusministeri…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
9. Juni 2021 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Umweltbundesamt wird in seinen Empfehlungen und Leitfäden weder von den Kultusministerien der Länder noch von den dortigen Ministerpräsident*innen beeinflusst. Zutreffend ist, dass es nach der ersten Anhörung von Expertinnen und Experten zur Frage des sachgerechten Lüftens sowie des Einsatzes von mobilen Luftreinigern an Schulen im September 2020 zu einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) kam, bei dem ausdrücklich auf die Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am UBA sowie des UBA Bezug genommen werden sollte. Das UBA war in der damaligen KMK-Konferenz durch Herrn Dr. Moriske vertreten; dieser hatte in der KMK-Sitzung auch die Haltung des UBA, respektive der IRK im Detail erläutert. Letztlich wurde diesem Votum später durch die KMK auch weitgehend gefolgt. Der Einsatz mobiler Luftreiniger stellt für das UBA eine sinnvolle Ergänzung in den Schulen dar, in denen nicht ausreichend über Fenster oder vorhandene raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) gelüftet werden kann. Die Luftreiniger sind kein Ersatz für das Lüften, da über Lüften auch Kohlendioxid, Feuchtigkeit in der Luft und chemische gasförmige Schadstoffe abgeführt werden müssen - und zwar auch unabhängig von der aktuell geltenden Pandemie und den besonderen Anforderungen dazu. Das Lüften bleibt das "A und O", weil darüber im Verbund mit den anderen Hygienemaßnahmen (Masken tragen, Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten) der beste Infektionsschutz an Schulen gewährleistet ist. Mobile Luftreiniger schaffen das nur bedingt. Zum einen sind für deren Wirksamkeit in der Praxis neben einer validen Technik und Wirksamkeitsprüfung einzelner Verfahren im Labor (unter Realraumbedingungen!) die Aufstellpositionen der Geräte im Raum und die Betriebsparamater, insbesondere der eingestellte Luftdurchsatz, ganz entscheidend. Die Geräte einfach im Internet erwerben und "irgendwo" im Klassenraum positionieren (wie das leider schon geschehen ist), bringt überhaupt keine hygienische Sicherheit, birgt im Gegenteil die Gefahr, dass man sich in einer trügerischen Scheinsicherheit wiegt. Unter Umständen schaffen die Geräte dann nur eine minimale Verringerung der Virenlast im Raum über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Fazit: Mobile Luftreiniger als Ergänzung für Lüften dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann -ja, als Ersatz für das Lüften -nein. Bei der Geräteauswahl und -aufstellung sind konkrete Vorgaben zu beachten, die sowohl über das UBA, die BAuA, DGUV oder in Kürze auch über den Verein Deutscher Ingenieure anzufordern sind. Der Wirksamkeitsnachweis ist von den Herstellern vor jeder Beschaffung zu belegen. Die Wirksamkeit muss unter realraumähnlichen Bedingungen geprüft sein. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) wird übrigens seit Kurzem auch der Neubau stationärer Lüftungsanlagen (dezentral oder zentral) in Grundschulen und Kitas gefördert, der Einsatz mobiler Luftreiniger ist weiterhin nicht förderfähig. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte noch die Antwort auf meine Frage, warum man das Gegengutachten der Uni M…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
22. Juni 2021 10:02
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte noch die Antwort auf meine Frage, warum man das Gegengutachten der Uni München, Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik nicht beachtet wird? Wie ist Ihre Stellungnahme dazu? Es vergeht mit stationären RLT Anlagen zu viel Zeit. Unsere Kinder beginnen ab August das neue Schuljahr ohne Schutzmaßnahmen. Delta nimmt Fahrt auf. Bitte korrigieren Sie Ihre Ansicht bzgl mobiler Luftfilteranlagen. Sie können sofort eingesetzt werden. Wir brauchen Sie SOFORT. Die Kultusminister machen ihre Entscheidung von IHNEN abhängig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221782/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien u…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
7. Juli 2021 22:37
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen“ vom 03.06.2021 (#221782) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zusätzlich möchte ich von Ihnen wissen, warum JETZT alles ans Licht kommt, was ich in meiner Anfrage bereits erwähnte. Hierzu der Artikel. Es kann ja wohl nicht wahr sein!? Unsere RISIKOKINDER werden gefährdet. https://www.news4teachers.de/2021/07/sie-haben-uns-monatelang-hinters-licht-gefuehrt-umweltbundesamt-raeumt-ploetzlich-ein-mobile-luftfilter-in-klassenraeumen-wirken-doch/?amp&p=108901&__twitter_impression=true Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221782/
Umweltbundesamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2021 22:44
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anmerkung, dass "JETZT alles ans Licht kommt" erlauben wir uns darauf hin…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Beeinflussung des UBA durch Kultusministerien und Ministerpräsidenten für das Gutachten zu Luftfilteranlagen [#221782]
Datum
20. Juli 2021 14:50
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anmerkung, dass "JETZT alles ans Licht kommt" erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass das UBA mobile Luftreiniger nie ausgeschlossen hat, sondern diese lediglich nicht aktiv empfohlen hat. Wie Sie wissen, halten wir die Maßnahmen zum Infektionsschutz in folgender Reihenfolge für richtig: 1. Einbau und Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen an Schulen ("Goldstandard") 2. Freie Lüftung durch ordentlich zu öffnende Fenster (gut belüftbare Räume, Kategorie 1) 3. Wenn dadurch nicht ausreichend gelüftet werden kann, können einfache Zu- und Abluftanlagen oder - für die Dauer der Pandemie, mobile Luftreinigern zum Einsatz kommen. (Räume der Kategorie 2) Siehe: https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an Diese Sprachregelung enthält neue Formulierungen, die es erlaubt, Maßnahmen für das kommende Schuljahr gezielter als bislang vorzunehmen. In schlecht belüftbaren Räumen (Kategorie 2), die nach zwischenzeitlich erfolgten Erhebungen in Berlin und Rheinland-Pfalz zwischen 10-25 % aller Klassenräume betragen, können Luftreiniger einen Beitrag zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit leisten. Die lufthygienische Situation ist an vielen deutschen Schulen seit Jahren unzureichend. Und Kinder brauchen auch "Sauerstoff", das werden sicher auch Sie nachvollziehen. Wie wirksame und nachhaltige Lösungen aussehen hat, haben wir hier formuliert: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungskonzeptionen-in-gebaeuden Beachten Sie auch, dass Schulen bei Beachtung von Hygienekonzepten nicht als "Treiber" der Pandemie identifiziert wurden https://www.aerzteblatt.de/archiv/217182/COVID-19-in-Schulen-Keine-Pandemie-Treiber Daten des RKI legen nahe, dass Infektionsketten vornehmlich im privaten und beruflichen Umfeld, sowie bei Reiserückkehrern nachvollzogen wurden. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß