Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis

Am 30.04.2014 stellte der Absender eine IFG-Anfrage an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis hinsichtlich der rechtlichen Qualifikationen der Führungspersonen anhand des Organigramms. Die Fragestellung war bewusst einfach gehalten und bereits mit „ja“ oder „nein“ und einer einzigen Zahl abschließend zu beantworten gewesen. Dabei ist weder die Geschäftsführung noch die Datenschutzbeauftragte - selbst Teil des Organigramms und/oder der Widerspruchstelle - anscheinend nicht in der Lage eine Aussage über die eigene Qualifizierung zu treffen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/befahigung-zum-richteramt-volljuristen-beim-jobcenter-markischer-kreis/

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des IFG ist eine Bearbeitungsfrist von 1 Monat vorgesehen.
Nach 15maliger Erinnerung durch den Fragesteller und 3maliger Intervention durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kam nach beinahe einem Jahr
die ablehnende Auskunft der Geschäftsführung.

Dem Jobcenter Märkischer Kreis liegen nach eigener Angabe angeblich keine Informationen über die berufliche Qualifikation der eigenen Führungs-Mitarbeiter vor.

Als Begründung trägt die Geschäftsführung vor, nicht Dienstherr der Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis zu sein:

Träger der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind gemäß § 6 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kreise und kreisfreien Städte. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist gemäß § 44b SGB II eine gemeinsame Einrichtung der Träger nach § 6 SGB II.

Aus diesem Grund bitte ich Sie um die Beantwortung der einfachen Anfrage, die ich hier gern noch einmal im Volltext wiederhole:

„Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.“
Seit Kurzem weist das Jobcenter Märkischer Kreis ohne Einzelfallprüfung Vertrauenspersonen von Leistungsberechtigten (Beistände) zurück, mit der lapidaren Unterstellung dass alle Rechtsdienstleistungen erbringen wollten. Von solchen Gesprächsbegleitern fordert die Geschäftsführung nun den Nachweis der „Befähigung zum Richteramt.“ Da muss die Frage erlaubt sein, die Qualifikation der verantwortlichen Behördenmitarbeiter zu hinterfragen.
Das aktuelle Organigramm des Jobcenters MK benennt mehrere „Sachgebietsleiter/in Leistungsrecht“, eine „Bereichsleiterin Recht“, „Sachgebietsleiter Arbeitsvermittlung/Leistungsrecht“, eine „Sachgebietsleiterin Widerspruchs-, Klage- und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ermittlungsdienst“ . Außerdem stehen dieser Behörde zwei Geschäftsführer vor. Auch von einem Aufsichtführenden Geschäftsführer darf die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt werden. http://www.beispielklagen.de/IFG076/2014_03_Organigramm_Jobcenter_MK.pdf

1. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle der Vorgenannten über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht.
(„ja, alle“ oder „nein, nicht alle“)
2. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle Mitarbeiter der Widerspruchs- und Klagestelle über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht.
(„ja, alle“ oder „nein, nicht alle“)
3. Wie viele Volljuristen – einschließlich der, im Organigramm genannten – sind in den
sämtlichen Filialen des Jobcenters Märkischer Kreis z.Zt. tätig?
(Anzahl der Volljuristen)

Die Anfrage ist mit „ja“ oder „nein“ und der Benennung einer Zahl beantwortet. Dabei setzte ich voraus, dass beim Jobcenter die Qualifikation der Mitarbeiter hinreichend profiled ist.“

Ergebnis der Anfrage

Dass sich ein Vorgesetzer, hier Landrat, schützend vor seine Mitarbeiter stellt ist grundsätzlich verständlich und lobenswert.

In der vorliegenden Anfrage wirkt dies grotesk. Wer versucht sich schützend vor einen Berg von Dummheit, behördlicher Arroganz und Beugung von verfassungsrechtlichen Werten zu stellen, beschädigt sein eigenes Ansehen.

Es hätte dem Landrat des Märkischen Kreises besser angestanden, dass rechtswidrigen Handeln seiner Mitarbeiter einzugestehen und diese intern zum Umdenken aufzufordern.

Dies ist leider nicht erkennbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#9003]
Datum
30. März 2015 16:46
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 30.04.2014 stellte der Absender eine IFG-Anfrage an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis hinsichtlich der rechtlichen Qualifikationen der Führungspersonen anhand des Organigramms. Die Fragestellung war bewusst einfach gehalten und bereits mit „ja“ oder „nein“ und einer einzigen Zahl abschließend zu beantworten gewesen. Dabei ist weder die Geschäftsführung noch die Datenschutzbeauftragte - selbst Teil des Organigramms und/oder der Widerspruchstelle - anscheinend nicht in der Lage eine Aussage über die eigene Qualifizierung zu treffen. https://fragdenstaat.de/anfrage/befahigung-zum-richteramt-volljuristen-beim-jobcenter-markischer-kreis/ Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des IFG ist eine Bearbeitungsfrist von 1 Monat vorgesehen. Nach 15maliger Erinnerung durch den Fragesteller und 3maliger Intervention durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kam nach beinahe einem Jahr die ablehnende Auskunft der Geschäftsführung. Dem Jobcenter Märkischer Kreis liegen nach eigener Angabe angeblich keine Informationen über die berufliche Qualifikation der eigenen Führungs-Mitarbeiter vor. Als Begründung trägt die Geschäftsführung vor, nicht Dienstherr der Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis zu sein: Träger der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind gemäß § 6 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kreise und kreisfreien Städte. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist gemäß § 44b SGB II eine gemeinsame Einrichtung der Träger nach § 6 SGB II. Aus diesem Grund bitte ich Sie um die Beantwortung der einfachen Anfrage, die ich hier gern noch einmal im Volltext wiederhole: „Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.“ Seit Kurzem weist das Jobcenter Märkischer Kreis ohne Einzelfallprüfung Vertrauenspersonen von Leistungsberechtigten (Beistände) zurück, mit der lapidaren Unterstellung dass alle Rechtsdienstleistungen erbringen wollten. Von solchen Gesprächsbegleitern fordert die Geschäftsführung nun den Nachweis der „Befähigung zum Richteramt.“ Da muss die Frage erlaubt sein, die Qualifikation der verantwortlichen Behördenmitarbeiter zu hinterfragen. Das aktuelle Organigramm des Jobcenters MK benennt mehrere „Sachgebietsleiter/in Leistungsrecht“, eine „Bereichsleiterin Recht“, „Sachgebietsleiter Arbeitsvermittlung/Leistungsrecht“, eine „Sachgebietsleiterin Widerspruchs-, Klage- und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ermittlungsdienst“ . Außerdem stehen dieser Behörde zwei Geschäftsführer vor. Auch von einem Aufsichtführenden Geschäftsführer darf die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt werden. http://www.beispielklagen.de/IFG076/2014_03_Organigramm_Jobcenter_MK.pdf 1. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle der Vorgenannten über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht. („ja, alle“ oder „nein, nicht alle“) 2. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle Mitarbeiter der Widerspruchs- und Klagestelle über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht. („ja, alle“ oder „nein, nicht alle“) 3. Wie viele Volljuristen – einschließlich der, im Organigramm genannten – sind in den sämtlichen Filialen des Jobcenters Märkischer Kreis z.Zt. tätig? (Anzahl der Volljuristen) Die Anfrage ist mit „ja“ oder „nein“ und der Benennung einer Zahl beantwortet. Dabei setzte ich voraus, dass beim Jobcenter die Qualifikation der Mitarbeiter hinreichend profiled ist.“
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beabsichtige, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 30.03.2015 abzulehnen. Da diese A…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis / Ihre E-Mail vom 30.03.2015
Datum
20. April 2015 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beabsichtige, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 30.03.2015 abzulehnen. Da diese Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW schriftlich erfolgen muss und Sie Ihre Adresse nicht mitgeteilt haben, bitte ich Sie, Ihre Adresse nachzureichen. Andernfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gern übersende ich Ihnen meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis / Ihre E-Mail vom 30.03.2015 [#9003]
Datum
1. Mai 2015 01:35
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gern übersende ich Ihnen meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
12. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Ablehnungsbescheid wirft leider mehr Fragen auf, als er beantwortet. Uns…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#9003]
Datum
15. Mai 2015 13:51
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihr Ablehnungsbescheid wirft leider mehr Fragen auf, als er beantwortet. Unstreitig ist, dass ein Teil der Mitarbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis zum Personal Ihrer Behörde gehört. Dass Sie als oberster Dienstherr nichts über die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter wissen wollen, ist nicht glaubwürdig. Selbst ich als engagierter Bürger könnte einige Namen aus dem Organigramm benennen, die diese Befähigung nicht haben. Die erste Frage wäre von Ihnen ohne Mühe mit "nein" zu beantworten gewesen. Ob Mitarbeiter des Märkischen Kreises auch in der Widerspruch- und Klagestelle eingesetzt werden, habe ich noch nicht weiter recherchiert. Aber auch hier ist als sicher festzustellen, dass nur ein Bruchteil der Mitarbeiter das zweite Staatsexamen Jura abgelegt hat. Mag sein, dass Sie darüber nichts wissen. Ich habe ein paar Quellen. Auch die zweite Frage wäre also demnach auch mit "nein" zu beantworten gewesen. Die Dritte Frage nach der Anzahl der beim Jobcenter beschäftigten Volljuristen, könnte nur beantwortet werden, wenn ein qualifiziertes Personalmanagement vorgehalten würde. Da aber in der Kombination Märkischer Kreis / Bundesagentur für Arbeit offensichtlich die Rechte nicht weiß, was die Linke tut, ist damit viel mehr Antwort gegeben, als zu erwarten war. Weitere Fragen stellen sich dennoch. Sehr geehrtAntragsteller/in "Darüber hinaus stellen die Information über die jeweilige berufliche Qualifikation der Beschäftigten personenbezogene Daten dar. Die Personen, über die Informationen begehrt werden, wären wegen des Bezugs zum Organigramm und der insgesamt zahlenmäßig begrenzten Gruppe der im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Märkischen Kreises bestimmbar." Vertreten Sie allen Ernstes die Auffassung die Zuordnung einer Gruppe zu einer "ja" oder "nein" -Antwort stelle bereits ein schützenswertes Sozialdatum dar? Darüber hinaus suggeriert die Antwort, dass die betroffene Personengruppe gem. § 9 Abs. 1 lit. a IFG NRW um Einwilligung nachgefragt worden sei: Sie behaupten, ich zitiere: "Entsprechende Einwilligungen wurden jedoch nicht erteilt, so dass Ihr Antrag auf Informationszugang auch deshalb abzulehnen ist." Meine letzte Frage heute heißt darum: Haben Sie bei den 41 im Organigramm des Jobcenter Märkischer Kreis aufgeführten Mitarbeitern nachgefragt: „ja“ oder „nein“? Für diese sehr aufschlussreichen Informationen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
IFG-Anfrage Für den Landrat des Märkischen Kreises, Thomas Gemke, stellt bereits eine allgemeine ja/nein Auskunft …
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
18. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Für den Landrat des Märkischen Kreises, Thomas Gemke, stellt bereits eine allgemeine ja/nein Auskunft zu seinen Mitarbeitern ein "schützenswertes Sozialdatum" dar.