Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis

„Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.“

Seit Kurzem weist das Jobcenter Märkischer Kreis ohne Einzelfallprüfung Vertrauenspersonen von Leistungsberechtigten (Beistände) zurück, mit der lapidaren Unterstellung dass alle Rechtsdienstleistungen erbringen wollten. Von solchen Gesprächsbegleitern fordert die Geschäftsführung nun den Nachweis der „Befähigung zum Richteramt.“

Da muss die Frage erlaubt sein, die Qualifikation der verantwortlichen Behördenmitarbeiter zu hinterfragen.

Das aktuelle Organigramm des Jobcenters MK benennt mehrere „Sachgebietsleiter/in
Leistungsrecht“, eine „Bereichsleiterin Recht“, „Sachgebietsleiter
Arbeitsvermittlung/Leistungsrecht“, eine „Sachgebietsleiterin Widerspruchs-, Klage- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ermittlungsdienst“ . Außerdem stehen dieser Behörde zwei Geschäftsführer vor. Auch von einem Aufsichtführenden Geschäftsführer darf die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt werden.
http://jobcenter-mk.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/Organigramm_Jobcenter_MK.pdf

1. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle der Vorgenannten über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht.
2. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle Mitarbeiter der Widerspruchs- und Klagestelle über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht.
3. Wie viele Volljuristen – ohne die, im Organigramm genannten – sind in den sämtlichen Filialen des Jobcenters Märkischer Kreis tätig?

Die Anfrage ist mit „ja“ oder „nein“ und der Benennung einer Zahl beantwortet.

Dabei setzte ich voraus, dass beim Jobcenter die Qualifikation der Mitarbeiter hinreichend profiled ist.

Ergebnis der Anfrage

Nach eigener Aussage hat die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis keine Kenntnis darüber, ob möglicherweiser ein Mitarbeiter mit Vollstudium Jura den eigenen Reihen arbeitet.

„Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.“

Und während die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis bereits von einfachen Beiständen (gem. § 13 SGB X) die "Befähigung zum Richteramt" (zweites Staatsexamen Jura) einfordert, finden sie in den eigenen Reihen der Führungsriege nicht einen einzigen.

Möglicherweise weiß die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg oder der Landrat des Märkischen Kreises wer in Iserlohn arbeitet.

http://www.lokalkompass.de/iserlohn/pol…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2014
  • Frist
    1. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: „Als Volljuriste…
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Betreff
Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#6089]
Datum
30. März 2014 16:57
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.“ Seit Kurzem weist das Jobcenter Märkischer Kreis ohne Einzelfallprüfung Vertrauenspersonen von Leistungsberechtigten (Beistände) zurück, mit der lapidaren Unterstellung dass alle Rechtsdienstleistungen erbringen wollten. Von solchen Gesprächsbegleitern fordert die Geschäftsführung nun den Nachweis der „Befähigung zum Richteramt.“ Da muss die Frage erlaubt sein, die Qualifikation der verantwortlichen Behördenmitarbeiter zu hinterfragen. Das aktuelle Organigramm des Jobcenters MK benennt mehrere „Sachgebietsleiter/in Leistungsrecht“, eine „Bereichsleiterin Recht“, „Sachgebietsleiter Arbeitsvermittlung/Leistungsrecht“, eine „Sachgebietsleiterin Widerspruchs-, Klage- und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ermittlungsdienst“ . Außerdem stehen dieser Behörde zwei Geschäftsführer vor. Auch von einem Aufsichtführenden Geschäftsführer darf die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt werden. http://jobcenter-mk.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/Organigramm_Jobcenter_MK.pdf 1. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle der Vorgenannten über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht. 2. Bitte bestätigen Sie mir – ohne Namensnennung - ob ausnahmslos alle Mitarbeiter der Widerspruchs- und Klagestelle über eine solche Befähigung zum Richteramt verfügen oder nicht. 3. Wie viele Volljuristen – ohne die, im Organigramm genannten – sind in den sämtlichen Filialen des Jobcenters Märkischer Kreis tätig? Die Anfrage ist mit „ja“ oder „nein“ und der Benennung einer Zahl beantwortet. Dabei setzte ich voraus, dass beim Jobcenter die Qualifikation der Mitarbeiter hinreichend profiled ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#6089]
Datum
4. Mai 2014 11:09
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#6089]
Datum
18. Juni 2014 10:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen …
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AW: AW: AW: Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis [#6089]
Datum
4. Juli 2014 08:36
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bevor ich mich abermals mit einer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Bundes wende, gebe ich Ihnen noch eine letzte Nachfrist meine Anfrage zu beantworten. Die nachgefragten Informationen liegen bei Ihnen vor. Die Formulierung der Fragestellung verletzt keine persönlichen Daten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Anfrage Richteramt Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage und Ihre Erinnerungen sind eingegangen und w…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Anfrage Richteramt
Datum
4. Juli 2014 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage und Ihre Erinnerungen sind eingegangen und werden noch bearbeitet. Sie erhalten in Kürze Nachricht. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
14. Juli 2014 15:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6089 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Während das Jobcenter Märkischer Kreis bereits von Beständen (§ 13 SGB X) völlig Rechtsgrundlos eine "Befähigung zum Richteramt" einfordert, wird die Beantwortung der Frage nach "Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" seit Monaten verweigert. Ein kurzer Blick in das Organigramm der Behörde dürfte der Personalabteilung genügen die einfachen Fragen mit ja oder nein, oder auch eine Zahl zu beantworten. http://jobcenter-mk.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/Organigramm_Jobcenter_MK.pdf Die fehlende Mitwirkung trotz mehrfacher Erinnerungen ist nicht mehr länger hinnehmbar. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
22. Juli 2014 12:26
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0104 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Eingabe. Meine Nachfrage beim Jobcenter hat ergeben, dass sich die Bearbeitung Ihrer IFG-Antrage aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterin verzögert hat und noch weiter verzögern wird. Mir wurde jedoch zugesagt, dass man Ihren Antrag bearbeiten wird. Ich habe das Jobcenter auf die Monatsfrist hingewiesen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen …
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Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
31. August 2014 19:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde vom Jobcenter Märkischer Kreis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Behörde hat die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Die Fragestellung steht in engem Zusammenhang mit einer Anfrage zum Thema der Beistandschaft nach § 13 SGB X beim Jobcenter Märkischer Kreis. ( https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/ ) Auch Ihre Rückfrage und der Hinweis auf die Bearbeitungsfrist werden weiterhin ignoriert. Außerdem wurden ein weiteres Mitglied unseres Vereins aufRECHT e.V. und ich mit einem "gefakten Hausverbot" für ein Jahr und alle 15 Filialen belegt, weil ich einer Sachbearbeiterin des Jobcenters in Menden ein Antwortschreiben Ihrer Behörde vorgelegt habe. ( https://fragdenstaat.de/files/foi/17846/II-302-2II_1969_geschwaerzt.pdf ) Die Klagen sind anhängig. Die Unterstützung der Leistungsberechtigten wird maßgeblich behindert. Dabei haben wir den Rahmen der Sachlichkeit nie überschritten. Außerdem habe ich in meinem Termin eine Person begleitet, die nachgewiesen rechtsgrundlos vom Jobcenter sanktioniert worden war. Das wurde vom Sozialgericht Dortmund klar ausgeurteilt. Die Anwesenheit eines Beistandes als Protokollführer ist also für Kunden dieses Jobcenters dringend geboten. Die Rechtsvertretung erfolgte in dem Fall nachgewiesen durch einen Rechtsanwalt, und nicht – wie die verschriftlichte Anschuldigung suggerieren soll - durch den Unterzeichner. Trotz der Aufforderungen Ihrer Behörde zur rechtskonformen Einhaltung der Richtlinien werden weiterhin verschiedene Beistände mit allgemeingehaltenen Formblättern und der Unterstellung illegaler Rechtsberatung abgewiesen. Mehrere Strafanzeigen verschiedener Beistände gegen solche Verleumdungen, wollte die Staatsanwaltschaft Hagen nie verfolgen. Ein Beistand wurde sogar ohne Erlaubnis während eines Begleittermins von dem Sachbearbeiter fotografiert, andere wurden aufgefordert ihre Personalausweise vorzulegen, obwohl sie sich namentlich ausgewiesen haben. Mehrmals wurden Kunden bedrängt, zwingend ohne Beistand vorzusprechen. Für den Wiederholungsfall wurden Sanktionen wegen "Nichterscheinen" angedroht. Damit könnte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein. Der Unterzeichner sieht es als nicht hinnehmbar an, dass die Geschäftsführung von Gesprächsteilnehmern eine Qualifikation einfordert, die die eigenen Führungskräfte nicht vorweisen können. Auf der anderen Seite weisen Dokumentationen ( www.beispielklagen.de ) und Medienberichte im ( http://www.lokalkompass.de/ ) dem Jobcenter Märkischer Kreis regelmäßige Falschberatungen zum Nachteil der Kunden nach. Außerdem wurden auf der Grundlage des IFG sämtliche Dienstanweisungen zum Umgang mit Beiständen ( https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/#nachricht-12984 ) und auch die Antworten des Jobcenters auf die Anschreiben des BfDI angefragt. ( https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/#nachricht-18228 ) Auch diese Anträge werden seit dem 29.11.2013 und dem 28.06.2014 ignoriert. Sollten die Formulierungen meiner Anfragen den Rahmenbedingungen des IFG in der vorgelegten Form nicht genügen, bitte ich um Formulierungshilfe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
12. September 2014 19:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen …
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
2. Oktober 2014 16:47
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
30. Oktober 2014 20:24
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
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Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
31. Oktober 2014 00:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6089 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Während das Jobcenter Märkischer Kreis ihren Kunden regelmäßig das Recht auf Beistandschaft verweigert und von Beiständen die "Befähigung zum Richteramt", also das zweite Staatsexamen Jura einfordert, verweigert die Geschäftsführung die Antwort meine einfachen Anfrage seit etlichen Monaten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
Anfrage #6089 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wird in Kürze beantwortet werden. Mit freundlic…
Von
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Betreff
Anfrage #6089
Datum
31. Oktober 2014 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wird in Kürze beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage #6089 [#6089] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum…
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Betreff
AW: Anfrage #6089 [#6089]
Datum
1. Dezember 2014 00:43
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: Anfrage #6089 [#6089] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung …
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Betreff
AW: AW: Anfrage #6089 [#6089]
Datum
26. Dezember 2014 00:36
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
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Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
9. Januar 2015 23:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6089 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Trotz Ihrer ersten Anfrage im Juli 2014 verweigert das Jobcenter Märkischer Kreis bis heute die Beantwortung dieser und weiterer einfachen Anfragen und missachtet das Informationsfreiheitsgesetz in nicht länger hinnehmbarer Weise. Die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis fordert ohne tragbare Rechtsgrundlage von allen Beiständen die "Befähigung zum Richteramt", die offensichtlich niemand in der eigenen Führungsebene vorweisen kann. Für den Fragesteller besteht inzwischen kein Zweifel mehr daran, dass die Beantwortung der Frage für die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis nur noch peinlich werden kann. Aber auch das ist keine Rechtfertigung der Informationsverweigerung. Die Betroffenen brauchen die Unterstützung von Beiständen und es wird erwartet, dass die vielen anhängigen Klagen, die Rechtsauffassung des Klägers bestätigen wird. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
1. Februar 2015 23:05
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 278 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Auskunftsverweigerung des Jobcenter Märkischer Kreis seit dem 30.03.2014 ist n…
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
6. Februar 2015 15:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Auskunftsverweigerung des Jobcenter Märkischer Kreis seit dem 30.03.2014 ist nicht hinnehmbar und erscheint mir als eine offene Missachtung des Informationsfreiheitsgesetzes. Besonders die Missachtung dieser vielleicht unbequemen, aber doch einfachsten Anfrage muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass das Jobcenter sich bis heute auch weigert, Bestände gem. § 13 SGB X ohne eigene Sonderregeln zuzulassen und zwei fadenscheinig konstruierte, gerichtsanhängige Hausverbote gegen Beistände zurückzunehmen. Leider ist mir nicht bekannt, ob Möglichkeiten bestehen ggfs. beim Verwaltungsgericht in Arnsberg so etwas Vergleichbares wie eine Untätigkeitsklage einzureichen, um die Antworten auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Vielleicht darf ich Sie bitten in der Sache noch ein weiteres Mal auf die Beantwortung (aller) Anfragen hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen …
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Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
1. März 2015 22:55
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" vom 30.03.2014 (#6089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 305 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung und wird in der nächsten Zeit beantwortet werden. Mi…
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WG: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis" [#6089]
Datum
20. März 2015 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in Bearbeitung und wird in der nächsten Zeit beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Befähigung zum Richteramt
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Befähigung zum Richteramt
Datum
24. März 2015 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen