Befangenheit Richter Kirchhof

Befangenheit von Richter Kirchhof bei der Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag.

Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html

1. Wer hat zu dieser Entscheidung beigetragen?
2. Komplette Liste der Beteiligten Anwesenden, Dokumentation zu diesem Treffen und die Entscheidungsträger, sowie
3. eine ausführliche Erklärung zu diesem Sachverhalt:

„...dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Es kommt mithin nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.“

Wie sollte dies verstanden werden? Bei oberflächlicher Betrachtung muss natürlich davon ausgegangen werden, dass Familienmitglieder sich über solche Angelegenheiten intern unterhalten und vorab entscheiden.

Danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Befangenheit von Ri…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befangenheit Richter Kirchhof [#147835]
Datum
1. Juni 2019 03:33
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Befangenheit von Richter Kirchhof bei der Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag. Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html 1. Wer hat zu dieser Entscheidung beigetragen? 2. Komplette Liste der Beteiligten Anwesenden, Dokumentation zu diesem Treffen und die Entscheidungsträger, sowie 3. eine ausführliche Erklärung zu diesem Sachverhalt: „...dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Es kommt mithin nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.“ Wie sollte dies verstanden werden? Bei oberflächlicher Betrachtung muss natürlich davon ausgegangen werden, dass Familienmitglieder sich über solche Angelegenheiten intern unterhalten und vorab entscheiden. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to Befangenheit Richter Kirchhof [#147835]
Datum
1. Juni 2019 03:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse folgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: autoreply to Befangenheit Richter Kirchhof [#147835]
Datum
6. Juni 2019 11:39
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse folgt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: autoreply to Befangenheit Richter Kirchhof [#147835]
Datum
6. Juni 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Befangenheit Richter Kirchhof“ vom 01.06.2019 (#…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: autoreply to AW: autoreply to Befangenheit Richter Kirchhof [#147835]
Datum
14. September 2019 09:41
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Befangenheit Richter Kirchhof“ vom 01.06.2019 (#147835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: autoreply to AW: autoreply to Befangenheit Richter Kirchhof
Datum
14. September 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Email, hier eingegangen am 14. …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. September 2019 15:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Email, hier eingegangen am 14. September 2019, teile ich mit, dass Ihre Anfrage vom 1. Juni 2019 mit Schreiben vom 28. Juni 2019 (abgesandt am 28. Juni 2019) beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen