Befasste mit der Rechtssprechung nach dem TierSchG Kammern beim VG Berlin

Ich bitte Sie um Mitteilung, wie viele Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin mit der Rechtssprechung nach TierSchG beauftragt sind.

Für Ihre Mühe bedanke mich im Voraus und verbleibe,
mit Beste Grüße
Ivan << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befasste mit der Rechtssprechung nach dem TierSchG Kammern beim VG Berlin [#232973]
Datum
15. November 2021 10:47
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um Mitteilung, wie viele Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin mit der Rechtssprechung nach TierSchG beauftragt sind. Für Ihre Mühe bedanke mich im Voraus und verbleibe, mit Beste Grüße Ivan Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befasste mit der Rechtssprechung nach dem Tier…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befasste mit der Rechtssprechung nach dem TierSchG Kammern beim VG Berlin [#232973]
Datum
7. Januar 2022 11:29
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befasste mit der Rechtssprechung nach dem TierSchG Kammern beim VG Berlin“ vom 15.11.2021 (#232973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgericht Berlin
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass am Verwaltungsgericht Berlin eine Kammer zus…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Befasste mit der Rechtssprechung nach dem TierSchG Kammern beim VG Berlin [#232973]
Datum
17. Januar 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass am Verwaltungsgericht Berlin eine Kammer zuständig ist für Angelegenheiten nach dem Tierschutzgesetz. Diesbezüglich verweise ich auf den Geschäftsverteilungsplan, den Sie unter folgendem Link finden: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/service/geschaeftsverteilungsplan/ Die verspätete Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen! Mit freundlichen Grüßen