Beflaggung von Gebäuden des Bundes mit Ukraine-Flagge
Auf welcher Rechtsgrundlage werden aktuell Dienstgebäude des Bundes mit der Flagge einer Kriegspartei, die weder EU- noch NATO-Mitglied ist (Ukraine), beflaggt?
Nach dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_22032005_Z4a1150415.htm) dürfen andere Flaggen als von Europa, Bund, Ländern und Gemeinden nur beflaggt werden "mit Genehmigung des Bundesministeriums des Innern". "Ob bei besonderen Anlässen auch Flaggen ausländischer Staaten...gesetzt werden, entscheidet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, für den Bereich der Bundeswehr - wenn es sich um rein militärische Anlässe handelt - das Bundesministerium der Verteidigung." Gibt es hier eine entsprechende Genehmigung des BMI oder des Bundesministeriums der Verteidigung?
Abschnitt VI. des Erlasses schreibt vor: "Soll auf ein gleichmäßiges Vorgehen der Landes- und Kommunalbehörden hingewirkt werden, verständigt das Bundesministerium des Innern die Landesregierungen und ihre Vertretungen beim Bund." Hat das BMI auf diese Weise Länder verständigt?
Wie man hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Themen/Europa/krieg-in-der-ukraine.jpg?__blob=poster&v=3 sehen kann, hat beispielsweise das Bundesministerium der Finanzen in der dort zu sehenden Reihenfolge (Bundesflagge, Ukraine-Flagge, Europaflagge) beflaggt. Trifft es zu, dass die Reihenfolge nicht Abschnitt V. Abs. 2 des Erlasses entspricht? Warum wurde diese Reihenfolge gewählt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. April 2022
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6. Mai 2022
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