Beförderungsrichtlinien Bayerische Staatskanzlei

Ich bitte um elektronische Übersendung per E-Mail der Beförderungsrichtlinien für Beamte im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten bzw. der Bayerischen Staatskanzlei. Dies ist für mich von Bedeutung, da ich über eine Bewerbung beim Freistaat Bayern nachdenke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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Johannes Klein
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um e…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Johannes Klein
Betreff
Beförderungsrichtlinien Bayerische Staatskanzlei [#233811]
Datum
25. November 2021 14:02
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um elektronische Übersendung per E-Mail der Beförderungsrichtlinien für Beamte im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten bzw. der Bayerischen Staatskanzlei. Dies ist für mich von Bedeutung, da ich über eine Bewerbung beim Freistaat Bayern nachdenke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Klein Anfragenr: 233811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233811/ Postanschrift Johannes Klein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Klein

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Bayerische Staatskanzlei
Ihre Anfrage vom 25.11.2021 Sehr geehrter Herr Klein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Im Beamtenbereich erfolgen …
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.11.2021
Datum
23. Dezember 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Im Beamtenbereich erfolgen in der Staatskanzlei grundsätzlich keine Einstellungen. Es werden berufserfahrene und überdurchschnittlich qualifizierte Beamte aus den Geschäftsbereichen der Ministerien mittels Abordnung oder Versetzung gewonnen. Im Übrigen erfolgen Beförderungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Bewährungszeiten für Beförderungen orientieren sich am Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung sowie haushaltsrechtlichen Vorgaben. Mit freundlichen Grüßen