Befreiung nach EnEV und EEWärmeG
Anfrage an:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Bitte senden Sie mir Weisungen und Unterlagen an die unteren Bauaufsichtsbehörden zu, wie diese im Fall von Anträgen zur Befreiung von der EnEV und des EEWärmeG bei Neubauten zu verfahren haben.
Information nicht vorhanden
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Datum11. November 2018
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14. Dezember 2018
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