Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung

Anfrage an: Bundeskartellamt

Eine Liste aller aktuell bestehenden Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung mit Begründung der Befreiung.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe mit dem Amt telefoniert.

Eine Auskunft über Einzelfälle kann demnach zum Schutz persönlicher Daten nicht erfolgen.
Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Anteil der Befreiungen gemäß Härtefallregelung verschwindend gering ist. Die meisten Befreiungen werden aufgrund von geringem Umsatz mit Kraftstoff gewährt, wobei auch einige Tankstellen, die unter der Umsatzschwelle liegen, ihre Preise freiwillig melden, um so mehr Kunden anzuziehen.
Insgesamt wurden bisher 300 - 400 Befreiungen gewährt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Dominik Heidler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Bundeskartellamt Details
Von
Dominik Heidler
Betreff
Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung [#35561]
Datum
4. Januar 2019 23:16
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller aktuell bestehenden Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung mit Begründung der Befreiung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Heidler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Heidler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Heidler
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Heidler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung [#35561]
Datum
7. Januar 2019 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heidler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht noch eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch uns weder zulässig noch möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Heidler, gerne würden wir Sie zu Ihrer E-Mail vom 4. Januar 2019 telefonisch kontaktieren. Kön…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung [#35561]
Datum
30. Januar 2019 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heidler, gerne würden wir Sie zu Ihrer E-Mail vom 4. Januar 2019 telefonisch kontaktieren. Könnten Sie uns bitte hierzu eine Telefonnummer zusenden, unter der wir Sie während der üblichen Bürozeiten erreichen können? Mit freundlichen Grüßen