Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung
Eine Liste aller aktuell bestehenden Befreiungen gemäß §3 MTS-Kraftstoffverordnung mit Begründung der Befreiung.
Ergebnis der Anfrage
Ich habe mit dem Amt telefoniert.
Eine Auskunft über Einzelfälle kann demnach zum Schutz persönlicher Daten nicht erfolgen.
Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Anteil der Befreiungen gemäß Härtefallregelung verschwindend gering ist. Die meisten Befreiungen werden aufgrund von geringem Umsatz mit Kraftstoff gewährt, wobei auch einige Tankstellen, die unter der Umsatzschwelle liegen, ihre Preise freiwillig melden, um so mehr Kunden anzuziehen.
Insgesamt wurden bisher 300 - 400 Befreiungen gewährt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Januar 2019
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9. Februar 2019
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