Befristete Verträge: Entlassung vor Sommerferien von Lehrer

Laut Informationen haben der "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") mussten in den Sommerferienmonaten 2012 bundesweit 5.400 Lehrer ALG I oder ALG II beziehen.
Hauptursache seien befristet geschlossene Verträge mit nicht verbeamteten Lehrkräften, bei denen die Sommerferien ausgespart bleiben. Spitzenreiter war in der Statistik Baden-Württemberg.
Wie viele Lehrkräfte mussten in Thüringen ALG I oder ALG II Leistungen in Anspruch nehmen? Gibt es Daten, welche Art von Lehrer dies betraf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2013
  • Frist
    14. Juni 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Information…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
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Betreff
Befristete Verträge: Entlassung vor Sommerferien von Lehrer
Datum
13. Mai 2013 13:33
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Informationen haben der "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") mussten in den Sommerferienmonaten 2012 bundesweit 5.400 Lehrer ALG I oder ALG II beziehen. Hauptursache seien befristet geschlossene Verträge mit nicht verbeamteten Lehrkräften, bei denen die Sommerferien ausgespart bleiben. Spitzenreiter war in der Statistik Baden-Württemberg. Wie viele Lehrkräfte mussten in Thüringen ALG I oder ALG II Leistungen in Anspruch nehmen? Gibt es Daten, welche Art von Lehrer dies betraf?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihr Interesse an den Informationen der Arbeitsmarktberichters…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Betreff
AW: 130513_Weiterleitung_einer-Bürgeranfrage: Befristete Verträge: Entlassung vor Sommerferien von Lehrer
Datum
15. Mai 2013 17:05
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihr Interesse an den Informationen der Arbeitsmarktberichterstattung. In den ostdeutschen Bundesländern zeigt sich das Phänomen der saisonalen Lehrerarbeitslosigkeit ebenfalls, fällt jedoch deutlich geringer aus als in zahlreichen westlichen Ländern. In Thüringen meldeten sich über die Sommermonate 2012 130 Lehrkräfte mehr arbeitslos als üblich. Nennenswert fiel das relativ vor allem im August aus (+150 Prozent). Das Niveau liegt dabei unter dem Vorjahr, aber über den Jahren zuvor. Die Analyse der Sommer-Arbeitslosigkeit von Lehrer/inne/n erfolgte auf Basis der Klassifikation der Beruf 2010 .Für die Analyse wurden die Berufsgruppen „Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen“ (Berufsgruppe 841) sowie „Lehrtätigkeit für berufsbildende Fächer, betriebliche Ausbildung und Betriebspädagogik“ (842) berücksichtigt. Nähere Erläuterungen zu den Berufsgruppen finden Sie in der Dokumentation zur Klassifikation der Berufe auf folgender Internetseite: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010/Dokumentationen-Nav.html Mit freundlichen Grüßen Ralf Beckmann Arbeitsmarktberichterstattung – CF4 – Tel.:   0911/179 5409 Fax: 0911/179 1383 E-Mail persönlich: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail Team: <<E-Mail-Adresse>> Bundesagentur für Arbeit Zentrale Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg