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Befugnisse von Kommunen zur Abfallvermeidung gegenüber dem Handel
Welche Befugnisse haben Kommunen gebenüber dem Handel in Bezug auf die Abfallvermeidung? Können Kommunen Betriebe steuerlich begünzigen, bzw. in der Erhebung von Gebühren Vergünztigungen anbieten, wenn sie an Abfallvermeidungsprogrammen teilnehmen? Beispiel: Verbot von Einwegverpackungen für "Take-Away-Essen" im Innenstadtbereich. Händler können sich für ein Mehrwegsystem entscheiden und müssen als Ausgleich weniger Abfallgebühren entrichten.
Anfrage abgelehnt
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Datum6. November 2017
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6. Dezember 2017
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