Begegnungszone Bergmannkiez

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf https://www.morgenpost.de/berlin/article226438459/Begegnungszone-in-Kreuzberg-wohl-noch-teurer-als-behauptet.html bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden:

1) alle Verträge und sonstige Absprachen mit LK Argus, die die „Begegnungszone Bergmannkiez“ betreffen;
2) die interne Kommunikation, die dazu führte, den o.g. Vertrag zu kündigen bzw. nicht zu verlängern;
3) alle Verträge und sonstige Absprachen mit A24, die die „Begegnungszone Bergmannkiez“ betreffen.

Personenbezogene Daten in den Dokumenten bitte ich Sie zu schwärzen.
Falls die genannten Informationen nicht bei Ihrer Behörde vorliegen, bitte ich Sie, meine Anfrage an die entsprechende Behörde weiterzuleiten bzw. mir diese zu nennen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 2 Follower:innen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in Bezug auf htt…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Begegnungszone Bergmannkiez [#155932]
Datum
10. Juli 2019 12:18
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in Bezug auf https://www.morgenpost.de/berlin/article226438459/Begegnungszone-in-Kreuzberg-wohl-noch-teurer-als-behauptet.html bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: 1) alle Verträge und sonstige Absprachen mit LK Argus, die die „Begegnungszone Bergmannkiez“ betreffen; 2) die interne Kommunikation, die dazu führte, den o.g. Vertrag zu kündigen bzw. nicht zu verlängern; 3) alle Verträge und sonstige Absprachen mit A24, die die „Begegnungszone Bergmannkiez“ betreffen. Personenbezogene Daten in den Dokumenten bitte ich Sie zu schwärzen. Falls die genannten Informationen nicht bei Ihrer Behörde vorliegen, bitte ich Sie, meine Anfrage an die entsprechende Behörde weiterzuleiten bzw. mir diese zu nennen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau <<E-Mail-Adresse>>
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begegnungszone Bergmannkiez“ vom 10.07.2…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Begegnungszone Bergmannkiez [#155932]
Datum
2. September 2019 10:28
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begegnungszone Bergmannkiez“ vom 10.07.2019 (#155932) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 155932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begegnungszone Bergmannkiez“ vom 10.07.2…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Begegnungszone Bergmannkiez [#155932]
Datum
9. September 2019 16:20
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begegnungszone Bergmannkiez“ vom 10.07.2019 (#155932) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 155932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>