Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Beglaubigte Kopie eine Schulzeugnisses von 1999 aus Grevenbroich

Ich benötige eine Beglaubigte Abschrift meines Abgangzeugnisses von 01.06.1999, von der Städt. Gemeinschafts Hauptschule aus Grevenbroich-Frimmersdorf-Gustof . Mein Abschluss ist Sekundarabschluß 1 ( Fachoberschulreife) Klasse 10.
Der Direktor war Herr M.Ludwig-Quirini, Mein Name damals : geb. am 03.07.1982 in Jaffna, Sri Lanka. Da die Schule nicht mehr existiert und da kein Original vorhanden ist, weis ich nicht an wen ich mich wenden soll. Vom Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich sagte man mir, die Bezirksregierung wäre dafür zuständig. Ich benötige die beglaubigte Abschrift für eine Qualifizierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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Jevergini Albert, geb. Jeyaratnam
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Jevergini Albert, geb. Jeyaratnam
Betreff
Beglaubigte Kopie eine Schulzeugnisses von 1999 aus Grevenbroich [#26475]
Datum
7. Februar 2018 12:30
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige eine Beglaubigte Abschrift meines Abgangzeugnisses von 01.06.1999, von der Städt. Gemeinschafts Hauptschule aus Grevenbroich-Frimmersdorf-Gustof . Mein Abschluss ist Sekundarabschluß 1 ( Fachoberschulreife) Klasse 10. Der Direktor war Herr M.Ludwig-Quirini, Mein Name damals : geb. am 03.07.1982 in Jaffna, Sri Lanka. Da die Schule nicht mehr existiert und da kein Original vorhanden ist, weis ich nicht an wen ich mich wenden soll. Vom Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich sagte man mir, die Bezirksregierung wäre dafür zuständig. Ich benötige die beglaubigte Abschrift für eine Qualifizierung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jevergini Albert, geb. Jeyaratnam <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jevergini Albert, geb. Jeyaratnam

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Albert, in der Angelegenheit Ihres Schulzeugnisses bitte ich Sie, sich mit dem Schulamt für den…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Beglaubigte Kopie eine Schulzeugnisses von 1999 aus Grevenbroich [#26475]
Datum
7. Februar 2018 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Albert, in der Angelegenheit Ihres Schulzeugnisses bitte ich Sie, sich mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss, Schulamtsdirektor Herrn Plöger, in Verbindung zu setzen, telefonisch. O21319284014 oder per mail <<E-Mail-Adresse>> Sofern Sie eine mail schreiben wollen, nutzen Sie bitte eine persönliche, nicht öffentliche mailadresse. Der von Ihnen gestellte Antrag auf Ersatz eines verlorenen Zeugnisses stellt keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW dar und ist aus Datenschutzgründen nicht über die Adresse des von Ihnen genutzten Web-Portals bearbeitbar. Mit freundlichen Grüßen