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Beglaubigung

Nach früherem Recht waren die Anforderungen an Originale bei der amtlichen Beglaubigung folgende: vorhanden von Unterschrift und Siegel, keine Marken (Marken nach Markenrecht).

Wurden die rechtlichen Anforderungen inzwischen geändert, sodass man ein Schrift (1 Blatt) - ohne Unterschrift, ohne Siegel, im Briefkopf eine Marke - amtlich beglaubigen kann?

Ich bitte um Information darüber.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach …
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beglaubigung [#33366]
Datum
8. September 2018 23:54
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach früherem Recht waren die Anforderungen an Originale bei der amtlichen Beglaubigung folgende: vorhanden von Unterschrift und Siegel, keine Marken (Marken nach Markenrecht). Wurden die rechtlichen Anforderungen inzwischen geändert, sodass man ein Schrift (1 Blatt) - ohne Unterschrift, ohne Siegel, im Briefkopf eine Marke - amtlich beglaubigen kann? Ich bitte um Information darüber.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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