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Beglaubigung
Nach früherem Recht waren die Anforderungen an Originale bei der amtlichen Beglaubigung folgende: vorhanden von Unterschrift und Siegel, keine Marken (Marken nach Markenrecht).
Wurden die rechtlichen Anforderungen inzwischen geändert, sodass man ein Schrift (1 Blatt) - ohne Unterschrift, ohne Siegel, im Briefkopf eine Marke - amtlich beglaubigen kann?
Ich bitte um Information darüber.
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Datum8. September 2018
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12. Oktober 2018
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