Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO: Dokumente, die unterstützend zur Führung des Verarbeitungsverzeichnisses nach § 70 BDSG
bzw. Art. 30 DSGVO Ihrer Behörde von Ihrer oder einer anderen, übergeordneten Behörde (z.B. zur Interpretation der Pflichtangaben oder zu internen Prozessanweisungen im Umgang mit dem Verzeichnis).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begleitdokumente zum Verarbeitungsver…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO [#265516]
Datum
13. Dezember 2022 07:28
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO: Dokumente, die unterstützend zur Führung des Verarbeitungsverzeichnisses nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO Ihrer Behörde von Ihrer oder einer anderen, übergeordneten Behörde (z.B. zur Interpretation der Pflichtangaben oder zu internen Prozessanweisungen im Umgang mit dem Verzeichnis).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265516/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
RE: Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO [#265516] Vorgangsnummer: 1-1…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO [#265516]
Datum
13. Dezember 2022 07:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-158231523361 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Aufgrund eines ungewoehnlich hohen Mailaufkommens lassen sich derzeit jedoch laengere Wartezeiten nicht vermeiden. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir informieren Sie, sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage zum Thema Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO [#265516] …
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Begleitdokumente zum Verarbeitungsverzeichnis nach § 70 BDSG bzw. Art. 30 DSGVO [#265516]
Datum
13. Januar 2023 10:59
Status
Warte auf Antwort
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